Für Fragen zum Arbeitsrecht sind wir nicht das richtige Forum.
Es gibt keinen Zwang zur Altersteilzeit. Auch bei einem abschlagsfreien Rentenbeginn mit 63 sollte bedacht werden, dass die zwei Beitragsjahre bis 65 fehlen (Faustformel: jeweils 10.000 Euro brutto ergeben 8.90 Euro monatliche Bruttorente). Ein denkbarer Kompromis wäre eine Altersteilzeit bis 65. Für die Rentenversicherung gibt es keinen Stichtag für den Beginn der Altersteilzeit. Für die Förderung durch die Agentur für Arbeit ist Stichtag der 31.12.2009.
Betriebsrenten sind nicht vererbbar.