Das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz, dem der Bundesrat am 30.03.2007 zugestimmt hat, sieht eine neue Rentenart vor: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 38 SGB VI).
Anspruch auf diese Altersrente besteht nach Vollendung des 65. Lebensjahres
abschlagsfrei, wenn eine Wartezeit von 45 Jahren mit Pflichtbeitragszeiten (ohne
Arbeitslosigkeitszeiten) und Berücksichtigungszeiten erfüllt ist.
Die Regelung ist nicht auf bestimmte Jahrgänge beschränkt.