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Experten-Antwort

Rente ohne Abschlag

von Maria F.12.04.2021 | 21:02
104 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bitte um eine Auskunft, es geht nicht direkt betr. Thema Rente. Ich habe noch ca. 2 Jahre zu arbeiten bis zur Rente ohne Abschlag. Arbeite seit einiger Zeit nur noch 14 Std die Woche, in 2 Tagen. Möchte jetzt bis zur Rente nur noch 9,5 Std die Woche arbeiten, da mein Mann in Rente ist. Habe 40 J. jeden Samstag gearbeitet, einmal ist es genug. Meine Frage , kann der Arbeitgeber mir diesen Wunsch abschlagen? Oder mich wegen 9,5 Std nicht mehr anmelden wollen? Bevor ich meinen Chef frage wollte ich mir erst ev. eine Info. in diesem Forum holen. Der Rentenanspruch würde ca.10 Euro weniger betragen, hauptsache keinen Abschlag. Danke für eine Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maria F.,

wie bereits von Wolfgang erwähnt, lässt sich Ihre Frage nicht pauschal beantworten.

Sofern es in der Firma einen Betriebsrat gibt, kann dieser Ihnen sicherlich behilflich sein. Bei entsprechender Firmengröße könnte ggf. auch eine sogenannte Brückenteilzeit in Frage kommen. Erstinformationen erhalten Sie auf dieser Seite:

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/Teilzeit/brueckenteilzeit-artikel.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W°lfgangam 12.04.2021 | 21:49
Hallo Maria F., ist letztendlich eine arbeits-/tarifrechtliche Frage, ob Ihr AG Ihrem Wunsch für weitere Reduzierung der Arbeitszeit nachkommen muss. Rentenrechtlich/das Weniger an Monatsrente bei rd. 1/3 weniger Einkommen, haben Sie bereits perfekt bewertet (tut nicht wirklich weh!) ...sowohl als auch werden Sie weiterhin der DRV zu 'melden' sein, auch wenn Sie mit den 9,5 Std. in die Minijobgrenze reinrutschen sollten - UND dabei die Versicherungspflicht (wegen der ggf. noch erforderlichen '45 Jahre' aus dieser Zeit) noch beibehalten. Das weitere Vorgehen klären Sie bitte mit Ihrem AG, ggf. unter Rücksprache mit Ihrer örtlich vertrauten Beratungsstelle. Gruß w. PS: "Der Rentenanspruch würde ca.10 Euro weniger betragen" ...damit wären Sie - anhand Ihrer Datenlage - NICHT im Minijobbereich, sondern weiterhin 'normal' versicherungspflichtig = die 45 Jahre bis zum Rentenbeginn gesichert. Individuell lassen Sie da doch bitte vor ORT noch mal einen Berater drüber schauen.
senf-dazuam 13.04.2021 | 10:21
Hallo Maria, rechnen Sie auch einmal folgende Situation durch: Sie würden vorzeitig Rente beziehen (ggf. auch eine Teilrente) und das mit Abschlag. Aber gleichzeitig erhalten Sie weiter Ihren Arbeitslohn und dieser sorgt ab der Regelaltersgrenze für eine kleine Rentenerhöhung. Erst wenn Sie etwa 15 bis 20 Jahre die abschlagsfreie Rente beziehen, ist die Summe höher als bei einem früheren Bezug einer Rente mit Abschlag.
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