Hallo hausherbert,
in Ihrer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben die Hälfte der Entgeltpunkte einen geminderten Zugangsfaktor. Das heißt, die Hälfte der Entgeltpunkte ist mit einem Abschlag belastet. Beziehen Sie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres, bleibt der Abschlag auch in der Altersrente erhalten. Die andere Hälfte der Entgeltpunkte ist ACabschlagsfrei.