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Experten-Antwort

Rente ohne Abzüge

von Paula28.01.2021 | 13:47
85 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich bin 1962 geboren und habe mit 62 Jahren meine Wartezeit von 45 Jahren erreicht. Mit 64 Jahren und 8 Monaten kann ich in Rente ohne Abzüge gehen. Da in meinem Betrieb in den nächsten Jahren eine Umstrukturierung ansteht, kann es sein dass ich arbeitslos werde. Falls ich mit 62 oder 63 arbeitslos werde, zählen dann die Jahre Arbeitslosigkeit vor der Rente mit oder muss ich in dieser Zeit einen Minijob während der Arbeitslosigkeit annehmen dass ich mit 64 Jahren und 8 Monaten in Rente für besonders langjährig Versicherte gehen kann . Auf Grund meiner Gesundheit kann ich nicht bis 67 Jahre arbeiten. Falls ich dann mit Bezug von Arbeitslosengeld doch nur 64 Jahre erreiche, wird dann der Abzug von 0,3% monatlich von 67 Jahren oder 64 Jahren und 8 Monate errechnet. Danke im Voraus, LG Paula

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.01.2021 | 17:09

Hallo, Paula,

wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren schon vor Beginn des 2-Jahres-Zeitraums vor Rentenbeginn erreicht haben, ist es egal, ob Sie in dem 2-Jahres-Zeitraum noch arbeitslos wären. Sie haben die Wartezeit dann schon erfüllt. Einen Minijob mit RV-Pflicht neben dem Arbeitslosengeldbezug wäre dann nicht notwendig. Bei Insolvenz oder Geschäftsaufgabe gilt die Regelung nicht – ein 2-Jahres-Zeitraum ist nicht zu beachten, die Zeit des Arbeitslosengeldbezuges 1 würde mitgezählt werden. Klären Sie aber bitte unbedingt Ihre Situation rein rechnerisch ab, damit definitiv geklärt ist, ob und wann die Wartezeit 45 Jahre erfüllt sein wird. Sie haben die Möglichkeit in einer telefonischen oder persönlichen Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe den Sachverhalt abschließend zu klären.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

1 Antworten

Aloisam 28.01.2021 | 14:30
Wenn Sie die 45 Jahre erreicht haben und erst dann arbeitslos werden, sind Sie auf der sicheren Seite. Ist ja im Bereich des möglichen, wenn Sie das mit 62 Jahren erreichen können, noch bevor Sie arbeitslos werden. Ansonsten sind die letzten zwei Jahre Arbeitslosigkeit vor der Rente leider kontraproduktiv, falls nicht die völlige Geschäftsaufgabe Ihres AG zu Grunde liegt. Aber da wäre ein Minijob eine Lösung.
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