Den Beiträgen von Markus und Rosanna wird zugestimmt. Ergänzend wäre noch darauf hinzuweisen, sollte kein Schwerbehinderung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder aber keine 45 Jahre mit Pflichtbeiträge (Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld II, Arbeitsloenhilfe, zählen nicht mit) vorhanden sein, so ist die Regelaltersgrenze auf 65 Jahre und 4 Monate angehoben. Erst mit erreichen dieser Regelaltersgrenze kann ab Folgemonat abschlagsfrei eine Altersrente bezogen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik Themen/Gesetzliche Rente/Hinterbliebenenrente. Zur individuellen Abklärung, insbesondere gibt es noch Ausnahmen sofern Altersteilzeit vor dem 01.01.2007 vereinbart wurde oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen wurde ,sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.