Hallo,
wenn Sie zum 30.09.2021 alle Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllen, sollten Sie diese bis spätestens 31.12.2021 beantragen, damit diese pünktlich beginnen kann. Bei einer Antragstellung zu einem späteren Zeitpunkt beginnt die Rente gemäß § 99 SGB VI erst mit dem Monat der Antragstellung.
Unter welchen Voraussetzungen Sie neben einem Rentenbezug parallel auch Kurzarbeitergeld beziehen können, muss von der Agentur für Arbeit geprüft werden und kann in diesem Forum nicht beatwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung