Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente-Pflege

von Helga Sch.28.02.2018 | 09:34
377 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Morgen, habe eine Frage betr. Rente mit 45 Beitragsj. Bin 59 geb., kann mit 64 J u 2 Monate in Rente ohne Abschlag. Meine Frage, ich arbeite 20 Std. Woche, habe zu Hause noch die Pflege der Mutter. Arbeite an 3 Tagen die Woche, würde sich wenn ich nur 1 Tag die Woche arbeite mir einen Nachteil entstehen betr. diesen 45 Beitragsj.? 1 Tag die Woche erstmal da die Pflege mir immer mehr zu schaffen macht. Sollte ich z.B. 1 Jahr nicht arbeiten würde ja auch meinen Renteneintritt 1 Jahr nach hinten schieben? Danke für Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auf die Wartezeit für besonders langjährig Versicherte werden u.a. Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit und Zeiten aufgrund der Pflege angerechnet. Entscheidend ist damit, dass Pflichtbeiträge aufgrund dieser Beschäftigung oder der Pflege entrichtet werden. Nicht entscheidend ist damit die Höhe des erzielten Entgelts, sondern das Vorliegen von Versicherungspflicht. D. h. damit erreichen Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt die 45 Versicherungsjahre. Wenn Sie jedoch ein geringeres Entgelt erzielen, erzielen Sie auch einen geringeren Rentenanspruch. Sollten Sie die versicherungspflichtige Beschäftigung zwischenzeitlich für ein Jahr nicht ausüben, erfüllen Sie die 45- jährige Wartezeit ein Jahr später und damit verschiebt sich der Rentenbeginn um ein Jahr.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Fastrentneram 28.02.2018 | 13:29
Aber nur dann, wenn auch keine Pflegebeiträge gezahlt werden!
Fastrentneram 28.02.2018 | 12:05
Sollte die Pflegekasse für Sie Beiträge einzahlen, wird diese Zeit bei den 45 Beitragsjahren berücksichtigt, unabhängig davon wie viel Tage Sie zusätzlich oder ob Sie überhaupt in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Helga Sch.am 28.02.2018 | 13:36
Also, ich bekomme Anrechnung von der Pflegekasse Beiträge Pflegegrad 3. Würde das auch angerechnet betr.45 Beitragsj.sollte ich sonst in keinem Arbeitsverhältnis stehen? Der Experte sieht das ja anders
Schadeam 28.02.2018 | 14:02
Nein der Experte sieht das nicht anders. Sie müssen nur genau lesen........
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026