Guten Morgen, Peter,
Zeiten der Fachschulausbildung nach Ihrem 17. Geburtstag können als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden und werden im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung mit einem Durchschnittswert Ihrer Entgeltpunkte bewertet. Dies können Sie den Berechnungsanlagen Ihres Rentenbescheides entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung