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Experten-Antwort

Rente reicht nicht- Hinzuverdienst

von Oma Spatz17.02.2022 | 19:05
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag! Ich bin Jahrgang 1958 und verliere im August wegen Betriebsschließung meine langjährige Arbeitsstelle. Ich erhalte bereits eine Teil-Erwerbsminderungsrente und möchte nun in Altersrente gehen. Ich muß nebenbei arbeiten, da die Rente nur knapp 600Euro beträgt. Welche Optionen habe ich, wenn ich mind 600Euro verdienen muss, um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten? Minijob und Übungsleiterpauschale? Grundsicherung und Job? Was passiert, wenn ich krank werde und nicht (mehr) arbeiten kann? Vielen Dank für Ihre Hilfe im Dschungel der Bürokratie :) MfG Oma Spatz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Oma Spatz,

Forumsteilnehmer "Siehe hier" hat Ihnen schon sehr ausführlich und richtig geantwortet. Dem kann ich aus Rentenversicherungssicht eigentlich nichts hinzufügen. Sie sollten hier wirklich einen Termin für ein ausführliches Beratungsgespräch vereinbaren, um zu entschieden, ob der Wechsel zur Altersrente sinnvoll ist und ggf. welche Altersrente in Frage kommt.

Eine Aussage aber noch zum "Übungsleiterfreibetrag", da Sie dies konkret angesprochen haben: In Bezug auf einen anzurechnenden Hinzuverdienst ist es tatsächlich so, dass Beträge im Rahmen des steuerrechtlichen Freibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG nicht als Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gelten und daher außen vor bleiben würden. Das wären aktuell 250 Euro monatlich oder 3000 Euro im Jahr, sofern die Tätigkeit die steuerrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

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8 Antworten

Opa Sperlingam 17.02.2022 | 19:30
Was hat Ihre Frage mit der Rentenversicherung zu tun? Wenn Sie noch arbeiten können, tun Sie das. Sonst ist das Grundsicherungsamt Ihr Ansprechpartner.
KSCam 17.02.2022 | 19:40
Neben der teilweisen EM Rente ist ein Zuverdienst von 600 € wohl kein Problem, Sie müssen den Job halt finden..... Und wenn Sie die Rente in eine Altersrente umwandeln lassen, sollte diese zum einem höher sein als die bisherige Rente und Sie dürfen daneben wg Corona bis Jahresende 46060 € zuverdienen.
Siehe hieram 17.02.2022 | 20:03
Hallo Oma Spatz, da ist wohl noch etwas mehr Beratungsbedarf notwendig, als einfach mal nur eben schnell im Forum :-) Wenn Sie jetzt in Altersrente gehen wollen, können Sie das natürlich machen. Dafür müssen Sie mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen und das notwendige Alter. Das haben Sie bereits in 2021 erreicht, wenn Sie einen GdB von >=50 vorweisen können sogar schon in 2019. Kostet aber beides Abschläge. Abschlagsfrei können Sie in diesem Jahr (je nach Geburtsmonat ab Monat xx) in Rente gehen, sofern zu Rentenbeginn ein GdB von >=50 vorliegt. Ohne GdB wäre eine abschlagsfreie Altersrente erst in 2024 möglich. Ganz ohne Abschläge ist Ihre Rente zwar tatsächlich nicht, denn Sie haben ja bereits eine halbe EM-Rente erhalten, aber dies hier mal außen vorgelassen (das bleibt für die 'ausführliche Beratung'). Da Sie neben Ihrer Teil-EM-Rente noch weiter gearbeitet haben, müssten Sie aus dieser Tätigkeit zunächst einmal noch Ansprüche auf ALG1 haben. Und die Agentur für Arbeit kann Sie nur 'in Rente schicken', wenn diese wie oben beschrieben 'abschlagsfrei ist'. Also entweder mit SB jetzt irgendwann in 2022 oder ohne dann erst 2024. Bis dahin könnten Sie also noch ALG1 beziehen (neben Ihrer Teil-EM-Rente, grundsätzlich kein Problem) und sich dort auch für eine weitere Tätigkeit (was auch immer) vermitteln lassen. Bevor Sie sich nun Hals über Kopf ins Vollrentner-Leben stürzen. Ob und in welcher Höhe Sie Ansprüche auf ALG1 haben, erfahren Sie also bei der > Agentur für Arbeit. Und bezüglich der für Sie entsprechend Ihrer 'beruflichen Laufbahn' (also mit Versicherungsverlauf) optimalen Wahl der passenden/ Altersrente holen Sie sich bitte schnellstmöglich einen Beratungstermin bei Ihrer > zuständigen DRV. Woher haben Sie den Rentenbetrag von ca. 600 EUR? Ist das Ihre jetzige halbe EM-Rente? Oder aus einer Rentenauskunft von annodunnemal (also vor der EM-Rente)? Denn Sie haben ja noch weiter gearbeitet, das erhöht Ihre Altersrente eigentlich. Und die Beiträge, die die Agentur für Arbeit bezahlen würde übrigens auch :-) Also, morgen ran ans Telefon und Termine machen, DRV und Arbeitsamt. Viel Erfolg, einen schönen Abend und alles Gute!!
Wohngeldam 17.02.2022 | 19:47
Wohngeld -oder wenn sie Hauseigentümer sein sollten Antrag auf Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz beantragen. https://www.wohngeld.org/antrag.html
Nachfrageam 18.02.2022 | 17:22
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Siehe hier schrieb

Hallo Oma Spatz,

da ist wohl noch etwas mehr Beratungsbedarf notwendig, als einfach mal nur eben schnell im Forum :-)

Wenn Sie jetzt in Altersrente gehen wollen, können Sie das natürlich machen. Dafür müssen Sie mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen und das notwendige Alter.

Das haben Sie bereits in 2021 erreicht, wenn Sie einen GdB von >=50 vorweisen können sogar schon in 2019.

Kostet aber beides Abschläge.

Abschlagsfrei können Sie in diesem Jahr (je nach Geburtsmonat ab Monat xx) in Rente gehen, sofern zu Rentenbeginn ein GdB von >=50 vorliegt.

Ohne GdB wäre eine abschlagsfreie Altersrente erst in 2024 möglich.

Ganz ohne Abschläge ist Ihre Rente zwar tatsächlich nicht, denn Sie haben ja bereits eine halbe EM-Rente erhalten, aber dies hier mal außen vorgelassen (das bleibt für die 'ausführliche Beratung').

Da Sie neben Ihrer Teil-EM-Rente noch weiter gearbeitet haben, müssten Sie aus dieser Tätigkeit zunächst einmal noch Ansprüche auf ALG1 haben. Und die Agentur für Arbeit kann Sie nur 'in Rente schicken', wenn diese wie oben beschrieben 'abschlagsfrei ist'.

Also entweder mit SB jetzt irgendwann in 2022 oder ohne dann erst 2024.

Bis dahin könnten Sie also noch ALG1 beziehen (neben Ihrer Teil-EM-Rente, grundsätzlich kein Problem) und sich dort auch für eine weitere Tätigkeit (was auch immer) vermitteln lassen. Bevor Sie sich nun Hals über Kopf ins Vollrentner-Leben stürzen.

Ob und in welcher Höhe Sie Ansprüche auf ALG1 haben, erfahren Sie also bei der > Agentur für Arbeit.

Und bezüglich der für Sie entsprechend Ihrer 'beruflichen Laufbahn' (also mit Versicherungsverlauf) optimalen Wahl der passenden/ Altersrente holen Sie sich bitte schnellstmöglich einen Beratungstermin bei Ihrer > zuständigen DRV.

Woher haben Sie den Rentenbetrag von ca. 600 EUR? Ist das Ihre jetzige halbe EM-Rente? Oder aus einer Rentenauskunft von annodunnemal (also vor der EM-Rente)?

Denn Sie haben ja noch weiter gearbeitet, das erhöht Ihre Altersrente eigentlich.

Und die Beiträge, die die Agentur für Arbeit bezahlen würde übrigens auch :-)

Also, morgen ran ans Telefon und Termine machen, DRV und Arbeitsamt.

Viel Erfolg, einen schönen Abend und alles Gute!!

Hallo stimmt das überhaupt? Wenn Sie jetzt 600 € EMR hat Und wechselt in die vorgezogene Schwerbehindertenrente. Bekommt sie dann nicht 1200 Euro? Die Abschläge sind doch schon in der EMR drin?
Oma Spatzam 18.02.2022 | 17:55
Ich bedanke mich - vor Allem für die konstruktiven Antworten. Tatsächlich war ich schon bei einer Rentenberatung in meinem Landkreis, aber da habe ich der Mtarbeiterin alles aus der Nase ziehen müssen, was mir so einfiel. Und wenn man sich überhaupt nicht auskennt, (außer im Internet drüber lesen)dann kennt man auch beim ersten Gespräch nicht alle Fragen:( Sie hat für mich eine Berechnung angefordert und da steht, dass ich 35 Jahre erfülle und 462 KM habe.... Je mehr ich mich informiere , um so komplzierter wird es leider für mich. Ist es sicher, dass ich in der DRV Beratung im Hauptsitz Hannover kompetentere Beratung bekomme, als in der Außenstelle??? Ich hoffe mal sehr. Mein bisheriges Einkommen war nur 1150Euro Brutto(900Netto), dazu die EM knapp 300Euro. Damit kam ich grad so hin und deshalb muss ich den Betrag von 1200Euro erreichen. Nun ja, irgendwann steige ich vielleicht durch und finde den besten Weg.... Danke jedenfalls an Alle Oma Spatz
Siehe hieram 18.02.2022 | 19:08
Hallo Nachfrage, zur Rentenhöhe hatte 'Oma Spatz' geschrieben "möchte nun in Altersrente gehen. Ich muß nebenbei arbeiten, da die Rente nur knapp 600Euro beträgt." Ich weiß nicht, ob das die derzeitige Rente ist oder die 'geplante', das hatte ich selbst noch mal nachgefragt. Und erst dann könnte man schätzen, ob das sich quasi verdoppelt.
Friederam 19.02.2022 | 13:40
Ich muß nebenbei arbeiten, da die Rente nur knapp 600Euro beträgt. Welche Optionen habe ich, wenn ich mind 600Euro verdienen muss.... Hallo Oma Spatz, da ist wohl noch etwas mehr Beratungsbedarf notwendig, als einfach mal nur eben schnell im Forum :-) Wenn Sie jetzt in Altersrente gehen wollen, können Sie das natürlich machen....Kostet aber beides Abschläge. ...
Hallo stimmt das überhaupt? Wenn Sie jetzt 600 € EMR hat Und wechselt in die vorgezogene Schwerbehindertenrente. Bekommt sie dann nicht 1200 Euro? Die Abschläge sind doch schon in der EMR drin?
Wenn ich die Zahlen richtig sortiere, sind es lediglich 300 Euro Teilrente. Im Prinzip rät man bei derartigen Konstellation immer zur Grndsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Da würden aber wahrscheinlich keine 1200 Euro Netto bei rumkommen. Die Idee Rente+Grundsicherung+Minijob wäre vielleicht gar nicht so schlecht. Zwar wird der Verdienst auf die Grundsicherung angerechnet, aber die der Freibetrag wurde mittlerweile erhöht und sollte bei 223(?)Euro liegen. Vielleicht käme ja auch der Grundrentenzuschlag in Frage (dazu wissen wir aber zu wenig über die Versicherte FSin.)
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