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Experten-Antwort

Rente / Renteninformation / Abschläge

von Hansl21.04.2022 | 15:00
135 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Fragen: Auf der Renteninformation steht " Wären Sie heute wegen gesundheitlicher Einschränkungen voll erwerbsgemindert, bekämen Sie eine montliche Rente von"... Euro Gehen da noch Abschläge von 10,8 %, wenn ich diese mit 58 Jahre, zB. nächsten Monat bekommen würde? Man liest da immer was von Abschlägen bei EM Rente. Danke sehr

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 21.04.2022 | 16:04

Hallo Hansl,

die Renteninformation unterstellt einen fiktiven Leistungsfall am Tage ihrer Erstellung, prüft, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und berücksichtigt dann bei der Rentenhöhe in Abhängigkeit des Lebensalters einen Abschlag bei der Rentenberechnung.

Der Hinweis auf die Abzüge durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ist hilfreich und berechtigt. Voraussetzung ist, dass eine Pflichtversicherung vorliegt. Das stellt den Regelfall dar. Ergänzend sei erwähnt, dass es bei fehlender Pflichtversicherung auch zu einem Beitragszuschuss kommen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderatoren-Antwortam 22.04.2022 | 23:33

Liebe User,

ich habe einige unsachliche Beiträge gelöscht.

Ihr Admin

6 Antworten

Peter T. am 21.04.2022 | 15:06
Diese Abschläge sind schon mit eingerechnet. Es ist aber ein Brutto Betrag, von dem rund 11 % für Kranken/Pflegeversicherung abgehen, wenn man wissen mag, was man Netto erhalten würde...
Schadeam 21.04.2022 | 15:31
wahnsinnig lukrativ - ich bin da lieber reich und gesund als erwerbsgemindert, d.h. so eingeschränkt dass keinerlei Arbeiten mehr möglich sind. Ihr Beitrag liest sich so als wäre die EM Rente ein Wunschkonzert.
Hucham 21.04.2022 | 15:07
Sind schon abgezogen also gleich Erwerbsminderungsrente beantragen. Jetzt in EMR gehen war noch nie so lukrativ da können die EMR die vor 2014 in Rente mussten nur staunen.
Berndam 22.04.2022 | 14:36
Versteuert werden muss die EM-Rente natürlich auch noch. Noch etwas zum Betrag in der Rentenauskunft: Bei den meisten Versicherten sind aktuell nur die Beiträge bis 31.12.2021 im Rentenkonto. Bei der Hochrechnung in der Rentenauskunft wird der Zeitraum, z.B. 01.01.2022 bis zum Zeitpunkt der Rentenauskunft nicht berücksichtigt. Lange Rede, kurzer Sinn, im Regelfall wäre die EM-Rente brutto etwas höher als in der Rentenauskunft, besonders bei jungen Leuten macht sich das bemerkbar.
W°lfgangam 22.04.2022 | 16:35
Zitat von Bernd anzeigen
*hüstel ...die "Hochrechnung" BIS zur Regelaltersgrenze (letzter Betrag - VOR den folgenden 'dynamisierten' Beträgen danach) berücksichtigt IMMER den Durchschnittswert der letzten 5 Jahre bis dahin = Hochrechnung ist mit drin ;-) Über Genauigkeit mag man sich streiten, wenn in den letzten 5 Jahren außergewöhnliche Einkommensänderungen liegen = das 'glättet' man simple im Kopf für eine effektive Prognose ... Gruß w. PS: Renteninfo, -auskunft lesen ist das eine, die Daten verstehen/auswerten/erklären das andere ;-)
Berndam 22.04.2022 | 21:28
Ich meinte tatsächlich nicht die "Hochrechnung" für die Regelaltersrente, sondern bei der Berechnung der EM-Rente "fehlen" die Monate bei den Beitragszeiten und auch auch beim Durchschnittswert, der für die Zurechnungszeit maßgeblich ist.
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