Hallo Hansl,
die Renteninformation unterstellt einen fiktiven Leistungsfall am Tage ihrer Erstellung, prüft, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und berücksichtigt dann bei der Rentenhöhe in Abhängigkeit des Lebensalters einen Abschlag bei der Rentenberechnung.
Der Hinweis auf die Abzüge durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ist hilfreich und berechtigt. Voraussetzung ist, dass eine Pflichtversicherung vorliegt. Das stellt den Regelfall dar. Ergänzend sei erwähnt, dass es bei fehlender Pflichtversicherung auch zu einem Beitragszuschuss kommen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung