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Experten-Antwort

Rente rückwirkend verrechnet mit fiktivem höheren Alg II.

von Henrie Joh.16.06.2011 | 21:00
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3 Antworten

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Bei diesem Problem konnten mir weder das Jobcenter noch die Rentenberatung hier im Ort helfen. Vielleicht gibt es bei Lesern dieses Forums dazu Erfahrungen. Ich wäre dankbar für Erklärungen der Sachlage und Ratschläge. Es wurden wegen krankeitsbedingter reduzierter Arbeitszeit über einen Zeitraum von zwei Jahren zum Lohn aufstockende Leistungen von monatlich 135,- Euro nach SGB II (Alg II) bezogen. Rückwirkend für einen Zeitraum von zwei Jahren ist dann eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt worden. Selbstverständlich muss die rückwirkend gezahlte Rente mit den während dieser Zeit gezahlten SGB II Leistungen (plus vom Jobcenter gezahlter Krankenversicherungsbeitrag und Rentenversicherungsbeitrag) verrechnet werden. Das Jobcenter erhält all seine geleisteten Zahlungen für zwei Jahre zurück. Doch es wurde nicht die tatsächlich gezahlte Summe von monatlich 135,- Euro abgezogen, sondern der volle Eckregelsatz von 359,- Euro (bzw. ab Januar 2011 364,- Euro) plus Kosten der Krankenversicherung und Rentenversicherung. Letztlich ist nun die rückwirkend gezahlte Rente um monatlich ca 225,- Euro, geringer, als wenn die tatsächlich vom Jobcenter gezahlte Leistung berechnet worden wäre. Für die zwei Jahre handelt es sich um immerhin um eine Differenz von 5400,- Euro. Die nun natürlich erfolgten zusätzlichen Abzüge für die Krankenversicherung der Rentner wurden bei der Rechnung nicht übersehen. Gibt es wirklich eine gesetzliche Regelung, wie vom Jobcenter behauptet, dass eine fiktive Höchstsumme des gesamten SGB II Eckregelsatzes für die rückwirkende Verrechnung mit der Rente angesetzt wird, statt der tatsächlich vom Jobcenter geleisteten Zahlungen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.06.2011 | 12:56

Hallo Henrie,

ich kann meinem Vorredner nur zustimmen. Gesetzliche Grundlage müsste § 34a SGB 2 sein.

Um sicherzugehen, kann auch ich Ihnen nur empfehlen, sich bei der DRV nach der genauen Zusammensetzung des Erstattungsanspruches zu erkundigen. Ansonsten würde ich es nochmals beim Jobcenter versuchen, dort sollte schließlich bekannt sein, wie sich der Erstattungsanspruch berechnet.

2 Antworten

--//--am 17.06.2011 | 10:22
Hallo Henrie, das Jobcenter kann nur Erstattungsanspruch auf die Rente in Höhe derer Leistungen (135,- EUR) geltend machen. ES SEI DENN: Sie leben in einer sog. Bedarfsgemeinschaft und z.B. Ihre Ehefrau/unverheiratete Kinder unter 25 Jahren/eine mit Ihnen in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Person haben ebenfalls Leistungen vom Jobcenter erhalten. In diesem Fall können für diese Person(en) zusätzlich die Aufwendungen zurückgefordert werden. Es ist quasi keine Personenidentität erforderlich. Setzen Sie sich bitte nochmals direkt mit der Sachbearbeitung der DRV in Verbindung und lassen sich den individuellen Erstattungsanspruch erklären. Die Erstattung der KV- und Pflegebeiträge erfolgt übrigens NICHT aus der einbehaltenen Rentenzahlung, sondern werden mit dem Jobcenter insofern abgerechnet, als die einbehaltenen KV und PF-Beiträge (!) an das Jobcenter überwiesen werden. Davon bekommen Sie direkt gar nichts mit. MfG
Henrie Joh.am 17.06.2011 | 19:12
Danke für die Hilfe! Da bin ich erst einmal beruhigt. Ich bin alleinstehend, die Bedarfsgemeinschaft SGB II bestand nur aus mir. Ich habe auch nie ein Darlehen beim Jobcenter beantragt. Steuern werden nicht auf die Rente fällig. Ich habe inzwischen herausgefunden, dass vom Jobcenter in den vergangenen zwei Jahren gar keine Beiträge zur Rentenversicherung oder zur Krankenversicherung übernommen wurden. Das ging alles mit den normalen Sozialabgaben schon von meinem Lohn ab. Die Agentur für Arbeit hat also nur die Aufstockung von 135,- Euro finanziert. Mehr dürften sie von der rückwirkend gezahlten Rente also nicht einfordern. Der Rentenversicherung wurde aber eine monatlich gezahlte Summe aus vollem Regelsatz und zusätzlich gut hundert Euro gemeldet. Der Fehler lag also beim Jobcenter, nicht bei der DRV. Ich habe die alten Lohnabrechnungen mit den Sozialabgaben und die Leistungsbewilligungen des Jobcenters an die DRV geschickt. Hoffentlich klärt sich bald alles auf.
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