Hallo Henrie,
ich kann meinem Vorredner nur zustimmen. Gesetzliche Grundlage müsste § 34a SGB 2 sein.
Um sicherzugehen, kann auch ich Ihnen nur empfehlen, sich bei der DRV nach der genauen Zusammensetzung des Erstattungsanspruches zu erkundigen. Ansonsten würde ich es nochmals beim Jobcenter versuchen, dort sollte schließlich bekannt sein, wie sich der Erstattungsanspruch berechnet.