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Rente Schwerbehindert 100GdB

von klakide19.10.2007 | 21:22
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag. Ich beziehe eine Altersrente für langjährige Versicherte. Ich bin am 1.1.1943 geb. und beziehe seit1.1.2006 Rente, mit einem Abschlag von 7,2 %. Der Antrag zur Rente stellte ich am 2.7.2005 die zum 1.1.2006 genehmigt wurde. Im Dezember 2005 wurde durch meinen Hausarzt Kehlkropfkrebs festgestellt. Im Januar 2006 wurde in einem Klinikum eine Kehlkopfteilentfernung durchgeführt. Seitdem habe ich ein Grad der Behinderung (GdB)von 100 .Nun meine Frage an Sie: Besteht für mich die möglichkeit durch meine Behinderung eine nachträgliche Änderung der Rentenart zu beantragen. (wegfall des 7,2% Abschlag).

5 Antworten

Reinholdam 20.10.2007 | 10:07
Nein. "Bedanken" Sie sich mit ihrer Stimme bei der nächsten Wahl bei unseren Politikern, die diese Abschläge, selbst für schwerkranke Menschen, eingeführt haben.
no nameam 20.10.2007 | 13:35
Nach bindender Bewilligung einer Altersrente ist der Wechsel in eine andere Altersrente oder eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht mehr möglich, § 34 Abs. 4 SGB VI.
Ossiam 20.10.2007 | 19:54
Hallo , leider ist in Ihrem Fall ein Wechsel nicht mhr möglich. Einen kleinen Hinweis möchte ich aber noch bemerken. Wird eine Altersrente beantragt und es bestehen erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen welche ggf.zur Schwerbehinderung führen oder schon vorhanden sind, sollten zwei Rentenarten beantragt werden.z.B.Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersrente für langj.Vers. und Altersrente wegen Schwerbehinderung Auch wenn noch kein Schwerbehindertenausweis vorliegt aber beantragt ist.Ggf.wird dann vom RV-Träger auch EM zu prüfen sein.Vorausstzung wäre dann aber mindestend 420 KM Versicherungszeit. mfG
klakideam 20.10.2007 | 22:43
Vielen Dank an Alle für die Auskünfte.Zum Schluß noch eine Frage: was ist mit SGB X § 44, kann der bei mir nicht angewendet werden.
Uweam 21.10.2007 | 02:43
Wenn der GdB für vor dem Datum der Rentengewärung festgestellt wurde (rückwirkend?) sollte dem nichts im Wege stehen, einen Versuch ist es allemal wert.
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