Hallo Wolfgang ,
ohne Abschlag wäre der früheste Rentenbeginn der 1.10.2008 gewesen, wenn Sie die Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent bereits am 16.11.2000 gehabt hätten.
Wenn die Schwerbehinderung erst nach dem genannten Stichtag anerkannt wurde, wäre der Abschlag bei gleichem Rentenbeginn 10,8 Prozent. Abschlagsfrei wäre die Rente dann erst mit dem 1.10.2011 nachdem Sie Ihr 63. Lebensjahr vollendet haben.