Hallo Enya,
wenn Sie aktuell eine teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen und noch in Teilzeit arbeiten, dann sollten Sie die Altersrente möglichst erst beantragen, wenn der abschlagsfreie Rentenbeginn bevorsteht oder wenn Sie vorher die Teilzeitbeschäftigung beenden. Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat, können Sie auch die volle Erwerbsminderungsrente beantragen.
Sie können zunächst auch von der Sachbearbeitung eine Probeberechnung der Altersrente ab dem Wunschtermin anfordern. Da Sie im Jahr 2025 noch nicht abschlagsfrei in die Altersrente gehen können, erhalten Sie nicht automatisch das Doppelte der aktuellen Rente.
Besitzgeschützt ist nur der Teil der Rente, den Sie schon erhalten, die "2. Hälfte" würde einen Abschlag bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Expertenteam
Vorab: Sie müssen die Altersrente NICHT innerhalb von 24 Monaten nach Beginn der EM-Rente beantragen. Sie können sich soviel Zeit lassen wie Sie wollen. Stellen Sie keinen Antrag auf Altersrente, wird bei Erreichen der Regelaltersgrenze die EM-Rente automatisch in die Regelaltersrente umgewandelt.
Der Besitzschutz greift auf die Entgeltpunkte der teilweisen EM-Rente, ebenso bleiben die Abschläge auf diese Entgeltpunkte erhalten. Die andere Hälfte der Entgeltpunkte (die in der teilweisen EMR noch nicht mit drin sind) werden anhand der aktuellen Rechtslage zum Beginn der Altersrente ermittelt. Falls darauf Abschläge anfallen, gelten diese nur für neuen Entgeltpunkte.
Aufgrund Ihrer Beschäftigung neben der EM-Rente erwerben Sie zusätzliche Entgeltpunkte, die sich allerdings nur auswirken, wenn sie einen höheren Wert haben als die zeitgleiche Zurechnungszeit.
Vielen Dank für die Antwort. Die Rentenversicherung antwortet nicht auf meine Frage, mir noch Rindsleder eine Ausrechnung zum 01.01.2025 zu schicken. Ich habe schon 3 x nachgefragt, es ist über 3 Monate her. Laut Aussage RV von Ende 2023 würde meine Rente trotzdem ich ja noch einzahle, niedriger sein als die doppelte Erwerbsminderungsrente. Imgrunde nutzt mir die Einzahlung von meinem Arbeitsentgelt nichts da sich die Rente nicht erhöht. Ich hatte jetzt gelesen, dass ich dann die doppelte teilweise. Erwerbsminderungsrente bekommen würde. Das wäre auf jeden Fall dann mehr. Für meine Rente arbeite ich jetzt sozusagen umsonst, zahle ein, bekomme aber nichts dafür. Das kann doch nicht richtig sein. Ich habe bisher 43 Jahre immer gearbeitet und eingezahlt. Jetzt bin ich krank und quäle mich noch zur Arbeit. War anscheinend ein Fehler. Ich hätte die volle Erwerbsminderungsrente beantragen sollen, oder?
Das ist bei mir auch so. Ich verdiene neben der Teil Erwerbsminderungsrente 40.000 € und kriege trotzdem nicht mehr Rente dafür. Dafür habe ich ja jede Menge Punkte durch die Hochrechnung geschenkt bekommen. Ich gehe jetzt auch mit knappen 62 in die Schwerbehindertenrente und bekomme das doppelte Teil Erwerbsminderungsrente .Weniger Ich kann es auf jeden Fall niemals werden
Das ist bei mir auch so. Ich verdiene neben der Teil Erwerbsminderungsrente 40.000 € und kriege trotzdem nicht mehr Rente dafür. Dafür habe ich ja jede Menge Punkte durch die Hochrechnung geschenkt bekommen. Ich gehe jetzt auch mit knappen 62 in die Schwerbehindertenrente und bekomme das doppelte Teil Erwerbsminderungsrente .Weniger Ich kann es auf jeden Fall niemals werden
Vielen Dank für die Antwort. Die Rentenversicherung antwortet nicht auf meine Frage, mir noch Rindsleder eine Ausrechnung zum 01.01.2025 zu schicken. Ich habe schon 3 x nachgefragt, es ist über 3 Monate her. Laut Aussage RV von Ende 2023 würde meine Rente trotzdem ich ja noch einzahle, niedriger sein als die doppelte Erwerbsminderungsrente. Imgrunde nutzt mir die Einzahlung von meinem Arbeitsentgelt nichts da sich die Rente nicht erhöht. Ich hatte jetzt gelesen, dass ich dann die doppelte teilweise. Erwerbsminderungsrente bekommen würde. Das wäre auf jeden Fall dann mehr. Für meine Rente arbeite ich jetzt sozusagen umsonst, zahle ein, bekomme aber nichts dafür. Das kann doch nicht richtig sein. Ich habe bisher 43 Jahre immer gearbeitet und eingezahlt. Jetzt bin ich krank und quäle mich noch zur Arbeit. War anscheinend ein Fehler. Ich hätte die volle Erwerbsminderungsrente beantragen sollen, oder?
Sie vergessen, dass Sie für die Zurechnungszeit schon Entgeltpunkte geschenkt bekommen haben. Dass diese dann mit den selbst erarbeiteten Entgeltpunkten verrechnet werden, sollte selbstverständlich sein.
Hallo Enya,
wenn Sie aktuell eine teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen und noch in Teilzeit arbeiten, dann sollten Sie die Altersrente möglichst erst beantragen, wenn der abschlagsfreie Rentenbeginn bevorsteht oder wenn Sie vorher die Teilzeitbeschäftigung beenden. Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat, können Sie auch die volle Erwerbsminderungsrente beantragen.
Sie können zunächst auch von der Sachbearbeitung eine Probeberechnung der Altersrente ab dem Wunschtermin anfordern. Da Sie im Jahr 2025 noch nicht abschlagsfrei in die Altersrente gehen können, erhalten Sie nicht automatisch das Doppelte der aktuellen Rente.
Besitzgeschützt ist nur der Teil der Rente, den Sie schon erhalten, die "2. Hälfte" würde einen Abschlag bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Expertenteam
Hallo Enya,
wenn Sie aktuell eine teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen und noch in Teilzeit arbeiten, dann sollten Sie die Altersrente möglichst erst beantragen, wenn der abschlagsfreie Rentenbeginn bevorsteht oder wenn Sie vorher die Teilzeitbeschäftigung beenden. Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat, können Sie auch die volle Erwerbsminderungsrente beantragen.
Sie können zunächst auch von der Sachbearbeitung eine Probeberechnung der Altersrente ab dem Wunschtermin anfordern. Da Sie im Jahr 2025 noch nicht abschlagsfrei in die Altersrente gehen können, erhalten Sie nicht automatisch das Doppelte der aktuellen Rente.
Besitzgeschützt ist nur der Teil der Rente, den Sie schon erhalten, die "2. Hälfte" würde einen Abschlag bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Expertenteam
Würden Sie mal bitte Ihre Antwort überprüfen, lieber Experte. Bestandsschutz ist dennoch das Zauberwort. Die Teilerwerbsminderungsrente verdoppelt sich. Es haben nicht nur die halben Punkte Bestandsschutz. Ich habe auf Heller und Pfennig das doppelte bekommen, obwohl ich fünf Jahre vor der Regelaltersrente in die Schwerbehindertenrente gegangen bin.
Hallo Enya,
wenn Sie aktuell eine teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen und noch in Teilzeit arbeiten, dann sollten Sie die Altersrente möglichst erst beantragen, wenn der abschlagsfreie Rentenbeginn bevorsteht oder wenn Sie vorher die Teilzeitbeschäftigung beenden. Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat, können Sie auch die volle Erwerbsminderungsrente beantragen.
Sie können zunächst auch von der Sachbearbeitung eine Probeberechnung der Altersrente ab dem Wunschtermin anfordern. Da Sie im Jahr 2025 noch nicht abschlagsfrei in die Altersrente gehen können, erhalten Sie nicht automatisch das Doppelte der aktuellen Rente.
Besitzgeschützt ist nur der Teil der Rente, den Sie schon erhalten, die "2. Hälfte" würde einen Abschlag bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Expertenteam
Zitat DRV-Experten: " Da Sie im Jahr 2025 noch nicht abschlagsfrei in die Altersrente gehen können, erhalten Sie nicht automatisch das Doppelte der aktuellen Rente. Besitzgeschützt ist nur der Teil der Rente, den Sie schon erhalten, die "2. Hälfte" würde einen Abschlag bekommen. "
Menschenskinde, diese Aussage ist doch glatter Unsinn, geschätze DRV-Experten(!).
Geschützt sind die der EM-Rente zugrundeliegenden GESAMTEN Entgeltpunkte und auf diese gibt es beim Wechsel in die Altersrenten natürlich KEINE neuen Abschläge, auch nicht, wenn man 5 Jahre vor der Regelaltersgrenze in eine maximal vorgezogene Schwerbehindertenrente geht.
Bei teilweiser EM-Rente wurde eben über den Rentenartfaktor 0,5 nur die Hälfte ausgezahlt.
Ehrlich gesagt, ich bin total verunsichert. Ich hatte hier eine einheitliche Antwort erwartet. Ich muss wohl versuchen, eine Antwort von der Sachbearbeitung zu bekommen. Die Chance ist sehr gering, da ich darauf schon über 3 Monate warte. Sehr traurig, dass so etwas so schwierig ist. Für mich wäre auch noch wichtig,wie lange nun die Bearbeitung eines Rentenantrags dauert, vor allen Dingen, wenn ich nur auf eine Prognose jetzt schon 3,5 Monate warte. Ich bin sehr verunsichert. Wann greift denn nun der PARAGR. 88 SGB VI? Danke
Es ist , wie ich oben geschrieben habe.
Wenden Sie sich am besten an die Sozialverbände VdK oder SoVD. Dort ist die Beratung bis auf einen sehr überschaubaren Mitgliedsbeitrag kostenlos.
Sie können bei der DRV auch eine Proberechnung für die geplante Altersrente beantragen, dazu ist die DRV dann gesetzlich verpflichtet.
Vielen Dank. Ich bin Mitglied im VDK. Ich hatte über den VDK bereits gegen die RV klagen müssen, damit ich die teilweise Erwerbsminderungsrente erhalte. Das hat über 3 Jahre gedauert. Ich werde mich dann n8ch einmal an den VDK wenden müssen. Wenn ich vorzeitig die Schwerbehinderungsrente in Anspruch nehme, sind ja pro Monat 0,3 Prozent Abschläge zu berechnen. Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist aber auch schon mit Abschläge belegt wie ich informiert bin. Für mich immer noch ein Buch mit 7 Siegel. Ich habe gestern wieder an die RV eine Mail geschrieben. Ich möchte ungern wieder klagen, damit ich endlich eine Prognose schriftlich erhalte. Ich werde dann wohl den Weg über den VDK gehen müssen. Ich finde es auch unmöglich, dass man auf die Rentenberater verwiesen wird, die aber in solchen Fällen nicht beraten können.
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