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Experten-Antwort

Rente schwerbehinderung nach Teilweise Erwerbsminderungsrente

von Enya06.08.2024 | 09:09
564 Ansichten
16 Antworten
Ich beziehe seit 01.03.2023 eine teilweise Erwerbsminderungsrente und arbeite noch 22 Stunden in der Woche. Aufgrund meiner Schwerbehinderung hätte ich schon mit Abschläge ab 01.04.2024 in Rente gehen können. Jetzt möchte ich Anfang 2025 die Rente wegen Schwerbehinderung beantragen. Stimmt es, dass ich Bestandsschutz habe und dann den Betrag der vollen Erwerbsminderungsrente erhalte, da diese höher sein wird als ggf. Eine neue Ausrechnung, da ich ja nicht mehr viel einzahlen konnte? Bestandsschutz laut Paragr. 88 abs 1 SGB VI? Das heißt, ich muss die Rente dann innerhalb 24 Monate nach Beginn der teilweisen Erwerbsminderungsrente beantragen? Stimmt das so? Herzlichen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.08.2024 | 12:04

Hallo Enya,

 

wenn Sie aktuell eine teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen und noch in Teilzeit arbeiten, dann sollten Sie die Altersrente möglichst erst beantragen, wenn der abschlagsfreie Rentenbeginn bevorsteht oder wenn Sie vorher die Teilzeitbeschäftigung beenden. Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat, können Sie auch die volle Erwerbsminderungsrente beantragen.

 

Sie können zunächst auch von der Sachbearbeitung eine Probeberechnung der Altersrente ab dem Wunschtermin anfordern. Da Sie im Jahr 2025 noch nicht abschlagsfrei in die Altersrente gehen können, erhalten Sie nicht automatisch das Doppelte der aktuellen Rente. 

 

Besitzgeschützt ist nur der Teil der Rente, den Sie schon erhalten, die "2. Hälfte" würde einen Abschlag bekommen. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Expertenteam

15 Antworten

Ultraam 06.08.2024 | 09:29
Vorab: Sie müssen die Altersrente NICHT innerhalb von 24 Monaten nach Beginn der EM-Rente beantragen. Sie können sich soviel Zeit lassen wie Sie wollen. Stellen Sie keinen Antrag auf Altersrente, wird bei Erreichen der Regelaltersgrenze die EM-Rente automatisch in die Regelaltersrente umgewandelt. Der Besitzschutz greift auf die Entgeltpunkte der teilweisen EM-Rente, ebenso bleiben die Abschläge auf diese Entgeltpunkte erhalten. Die andere Hälfte der Entgeltpunkte (die in der teilweisen EMR noch nicht mit drin sind) werden anhand der aktuellen Rechtslage zum Beginn der Altersrente ermittelt. Falls darauf Abschläge anfallen, gelten diese nur für neuen Entgeltpunkte. Aufgrund Ihrer Beschäftigung neben der EM-Rente erwerben Sie zusätzliche Entgeltpunkte, die sich allerdings nur auswirken, wenn sie einen höheren Wert haben als die zeitgleiche Zurechnungszeit.
ENYAam 06.08.2024 | 09:54
Ultra schrieb

Vorab: Sie müssen die Altersrente NICHT innerhalb von 24 Monaten nach Beginn der EM-Rente beantragen. Sie können sich soviel Zeit lassen wie Sie wollen. Stellen Sie keinen Antrag auf Altersrente, wird bei Erreichen der Regelaltersgrenze die EM-Rente automatisch in die Regelaltersrente umgewandelt.

Der Besitzschutz greift auf die Entgeltpunkte der teilweisen EM-Rente, ebenso bleiben die Abschläge auf diese Entgeltpunkte erhalten. Die andere Hälfte der Entgeltpunkte (die in der teilweisen EMR noch nicht mit drin sind) werden anhand der aktuellen Rechtslage zum Beginn der Altersrente ermittelt. Falls darauf Abschläge anfallen, gelten diese nur für neuen Entgeltpunkte.

Aufgrund Ihrer Beschäftigung neben der EM-Rente erwerben Sie zusätzliche Entgeltpunkte, die sich allerdings nur auswirken, wenn sie einen höheren Wert haben als die zeitgleiche Zurechnungszeit.

Vielen Dank für die Antwort. Die Rentenversicherung antwortet nicht auf meine Frage, mir noch Rindsleder eine Ausrechnung zum 01.01.2025 zu schicken. Ich habe schon 3 x nachgefragt, es ist über 3 Monate her. Laut Aussage RV von Ende 2023 würde meine Rente trotzdem ich ja noch einzahle, niedriger sein als die doppelte Erwerbsminderungsrente. Imgrunde nutzt mir die Einzahlung von meinem Arbeitsentgelt nichts da sich die Rente nicht erhöht. Ich hatte jetzt gelesen, dass ich dann die doppelte teilweise. Erwerbsminderungsrente bekommen würde. Das wäre auf jeden Fall dann mehr. Für meine Rente arbeite ich jetzt sozusagen umsonst, zahle ein, bekomme aber nichts dafür. Das kann doch nicht richtig sein. Ich habe bisher 43 Jahre immer gearbeitet und eingezahlt. Jetzt bin ich krank und quäle mich noch zur Arbeit. War anscheinend ein Fehler. Ich hätte die volle Erwerbsminderungsrente beantragen sollen, oder?
Jana am 06.08.2024 | 11:21
Jana schrieb

Das ist bei mir auch so. Ich verdiene neben der Teil Erwerbsminderungsrente 40.000 € und kriege trotzdem nicht mehr Rente dafür. Dafür habe ich ja jede Menge Punkte durch die Hochrechnung geschenkt bekommen. Ich gehe jetzt auch mit knappen 62 in die Schwerbehindertenrente und bekomme das doppelte Teil Erwerbsminderungsrente .Weniger Ich kann es auf jeden Fall niemals werden

Ach ja, ich hab natürlich für meine Einzahlung zwar keine zusätzlichen Renten-Punkte bekommen, aber ich hatte natürlich neben der Teil-Erwerbsminderungsrente mein hohes Gehalt, das bedeutend höher war, als hätte ich gleich die doppelte Rente gehabt.
Enyaam 06.08.2024 | 11:22
Jana schrieb

Das ist bei mir auch so. Ich verdiene neben der Teil Erwerbsminderungsrente 40.000 € und kriege trotzdem nicht mehr Rente dafür. Dafür habe ich ja jede Menge Punkte durch die Hochrechnung geschenkt bekommen. Ich gehe jetzt auch mit knappen 62 in die Schwerbehindertenrente und bekomme das doppelte Teil Erwerbsminderungsrente .Weniger Ich kann es auf jeden Fall niemals werden

Danke für die schnelle Antwort. Dann bin ich ja auf der richtigen Spur. Die doppelte teilweise Erwerbsminderungsrente wäre ja auf jeden Fall höher als das, was man mir ausgerechnet hat. Erhöhen kann ich die Rente wohl kaum. Aufgrund des Arbeitsentgeltes habe ich im Monat mehr Geld zur Verfügung, das ist klar aber das Arbeiten fällt mir tatsächlich auch bei 22 Stunden in der Woche schwer. Ich bin auch 62 in diesem Jahr geworden. Eine kompetente Rentenberatung konnte ich bisher nicht finden. Die Aussagen waren alle widersprüchlich und fast alle hatten keinen Zugang zum PC-Programm der RV Bund.
Enyaam 06.08.2024 | 11:47
Ultra schrieb

Sie vergessen, dass Sie für die Zurechnungszeit schon Entgeltpunkte geschenkt bekommen haben. Dass diese dann mit den selbst erarbeiteten Entgeltpunkten verrechnet werden, sollte selbstverständlich sein.

Aha, verstehe ich nicht genau. Wer kann mir das denn mal ausrechnen? Von der Rentenversicherung bekomme ich keine Antwort. Dann ist es ja ein Risiko für mich auf gut Glück in Rente zu gehen. Dann sollte ich lieber einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente stellen. Ohne zu wissen, welcher Betrag denn nun gezahlt wird kann ich keinen Rentenantrag stellen. Gegebenenfalls muss ich dann eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, wenn ich von der RV Bund keine Antwort bekomme.
Enyaam 06.08.2024 | 12:33
Experte/in schrieb

Hallo Enya,

 

wenn Sie aktuell eine teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen und noch in Teilzeit arbeiten, dann sollten Sie die Altersrente möglichst erst beantragen, wenn der abschlagsfreie Rentenbeginn bevorsteht oder wenn Sie vorher die Teilzeitbeschäftigung beenden. Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat, können Sie auch die volle Erwerbsminderungsrente beantragen.

 

Sie können zunächst auch von der Sachbearbeitung eine Probeberechnung der Altersrente ab dem Wunschtermin anfordern. Da Sie im Jahr 2025 noch nicht abschlagsfrei in die Altersrente gehen können, erhalten Sie nicht automatisch das Doppelte der aktuellen Rente. 

 

Besitzgeschützt ist nur der Teil der Rente, den Sie schon erhalten, die "2. Hälfte" würde einen Abschlag bekommen. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Expertenteam

Danke für die Antwort. Ich habe bereits bei der Sachbearbeitung vor über 3 Monate eine Betechnung für 2025 angefordert, bekomme aber auch nach 3maliger Nachfrage keine Antwort. 2 x habe ich per Anruf erinnert, dann per Mail. Leider kann das anscheinend nur die Sachbearbeiter einsehen...aber ich weiß nicht, was ich noch tun kann, um eine Antwort zu erhalten. Also, es stimmt nicht mit der doppelten Rente. Pro Monat, den ich früher gehe, bedeutet 0,3 % Abschlag. Das ist mir klar. Ansonsten verstehe ich das System der RV nicht. Das ist für mich zu kompliziert. Deswegen wäre eine Ausrechnung für mich wichtig. Das kann ich leider nicht selbst machen.
Krasser Fehler der "DRV-Experten"am 06.08.2024 | 13:16
Experte/in schrieb

Hallo Enya,

 

wenn Sie aktuell eine teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen und noch in Teilzeit arbeiten, dann sollten Sie die Altersrente möglichst erst beantragen, wenn der abschlagsfreie Rentenbeginn bevorsteht oder wenn Sie vorher die Teilzeitbeschäftigung beenden. Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat, können Sie auch die volle Erwerbsminderungsrente beantragen.

 

Sie können zunächst auch von der Sachbearbeitung eine Probeberechnung der Altersrente ab dem Wunschtermin anfordern. Da Sie im Jahr 2025 noch nicht abschlagsfrei in die Altersrente gehen können, erhalten Sie nicht automatisch das Doppelte der aktuellen Rente. 

 

Besitzgeschützt ist nur der Teil der Rente, den Sie schon erhalten, die "2. Hälfte" würde einen Abschlag bekommen. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Expertenteam

Zitat DRV-Experten: " Da Sie im Jahr 2025 noch nicht abschlagsfrei in die Altersrente gehen können, erhalten Sie nicht automatisch das Doppelte der aktuellen Rente. Besitzgeschützt ist nur der Teil der Rente, den Sie schon erhalten, die "2. Hälfte" würde einen Abschlag bekommen. " Menschenskinde, diese Aussage ist doch glatter Unsinn, geschätze DRV-Experten(!). Geschützt sind die der EM-Rente zugrundeliegenden GESAMTEN Entgeltpunkte und auf diese gibt es beim Wechsel in die Altersrenten natürlich KEINE neuen Abschläge, auch nicht, wenn man 5 Jahre vor der Regelaltersgrenze in eine maximal vorgezogene Schwerbehindertenrente geht. Bei teilweiser EM-Rente wurde eben über den Rentenartfaktor 0,5 nur die Hälfte ausgezahlt.
Enyaam 07.08.2024 | 18:06
Krasser Fehler der "DRV-Experten" schrieb

Zitat DRV-Experten: " Da Sie im Jahr 2025 noch nicht abschlagsfrei in die Altersrente gehen können, erhalten Sie nicht automatisch das Doppelte der aktuellen Rente. Besitzgeschützt ist nur der Teil der Rente, den Sie schon erhalten, die "2. Hälfte" würde einen Abschlag bekommen. "

Menschenskinde, diese Aussage ist doch glatter Unsinn, geschätze DRV-Experten(!).

Geschützt sind die der EM-Rente zugrundeliegenden GESAMTEN Entgeltpunkte und auf diese gibt es beim Wechsel in die Altersrenten natürlich KEINE neuen Abschläge, auch nicht, wenn man 5 Jahre vor der Regelaltersgrenze in eine maximal vorgezogene Schwerbehindertenrente geht.

Bei teilweiser EM-Rente wurde eben über den Rentenartfaktor 0,5 nur die Hälfte ausgezahlt.

Ehrlich gesagt, ich bin total verunsichert. Ich hatte hier eine einheitliche Antwort erwartet. Ich muss wohl versuchen, eine Antwort von der Sachbearbeitung zu bekommen. Die Chance ist sehr gering, da ich darauf schon über 3 Monate warte. Sehr traurig, dass so etwas so schwierig ist. Für mich wäre auch noch wichtig,wie lange nun die Bearbeitung eines Rentenantrags dauert, vor allen Dingen, wenn ich nur auf eine Prognose jetzt schon 3,5 Monate warte. Ich bin sehr verunsichert. Wann greift denn nun der PARAGR. 88 SGB VI? Danke
Krasser Fehler der "DRV-Experten"am 08.08.2024 | 20:08
Enya schrieb

Ehrlich gesagt, ich bin total verunsichert. Ich hatte hier eine einheitliche Antwort erwartet. Ich muss wohl versuchen, eine Antwort von der Sachbearbeitung zu bekommen. Die Chance ist sehr gering, da ich darauf schon über 3 Monate warte. Sehr traurig, dass so etwas so schwierig ist. Für mich wäre auch noch wichtig,wie lange nun die Bearbeitung eines Rentenantrags dauert, vor allen Dingen, wenn ich nur auf eine Prognose jetzt schon 3,5 Monate warte. Ich bin sehr verunsichert. Wann greift denn nun der PARAGR. 88 SGB VI? Danke

Es ist , wie ich oben geschrieben habe. Wenden Sie sich am besten an die Sozialverbände VdK oder SoVD. Dort ist die Beratung bis auf einen sehr überschaubaren Mitgliedsbeitrag kostenlos. Sie können bei der DRV auch eine Proberechnung für die geplante Altersrente beantragen, dazu ist die DRV dann gesetzlich verpflichtet.
Enyaam 09.08.2024 | 08:12
Krasser Fehler der "DRV-Experten" schrieb

Es ist , wie ich oben geschrieben habe.

Wenden Sie sich am besten an die Sozialverbände VdK oder SoVD. Dort ist die Beratung bis auf einen sehr überschaubaren Mitgliedsbeitrag kostenlos.

Sie können bei der DRV auch eine Proberechnung für die geplante Altersrente beantragen, dazu ist die DRV dann gesetzlich verpflichtet.

Vielen Dank. Ich bin Mitglied im VDK. Ich hatte über den VDK bereits gegen die RV klagen müssen, damit ich die teilweise Erwerbsminderungsrente erhalte. Das hat über 3 Jahre gedauert. Ich werde mich dann n8ch einmal an den VDK wenden müssen. Wenn ich vorzeitig die Schwerbehinderungsrente in Anspruch nehme, sind ja pro Monat 0,3 Prozent Abschläge zu berechnen. Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist aber auch schon mit Abschläge belegt wie ich informiert bin. Für mich immer noch ein Buch mit 7 Siegel. Ich habe gestern wieder an die RV eine Mail geschrieben. Ich möchte ungern wieder klagen, damit ich endlich eine Prognose schriftlich erhalte. Ich werde dann wohl den Weg über den VDK gehen müssen. Ich finde es auch unmöglich, dass man auf die Rentenberater verwiesen wird, die aber in solchen Fällen nicht beraten können.
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