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Experten-Antwort

Rente selbst berechnen

von K.F.C. Gauß30.05.2018 | 20:40
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12 Antworten

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Meine Damen und Herren, ich möchte fragen: Gibt es ein Programm auf dem Markt, mit dem man die Rente meiner Mutter selbst nachrechnen kann, in Excel oder vergleichbares? Darf auch etwas kosten. Mit der Rechnerei der Auskunftsstelle der Deutschen Rentenversicherung hier in Hannover komme ich nicht zufriedenstellend weiter.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo K.F.C. Gauß,

hinsichtlich Ihrer Ursprungsfrage möchte ich mich den Beiträgen von „Ungläubig“ und „W*lfgang“ anschließen. Bezüglich Ihres konkretisierten Problems möchte ich dem Beitrag von Fastrentner zustimmen. Hier erscheint es mir sinnvoller, zunächst eine kostenlose Beratung in einem Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers in Anspruch zu nehmen. Die dortigen Mitarbeiter werden Ihnen mit Sicherheit die sich ergebenden Veränderungen in der Rentenberechnung anhand Ihres Rentenbescheides erläutern können.

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11 Antworten

Ungläubigam 30.05.2018 | 21:02
Sie sollten wissen, dass die eigentliche Rentenberechnung selten fehlerhaft ist. Die meisten Fehler können im Versicherungsverlauf stecken. Hier hilft Ihnen dann aber auch kein Rentenberechnungsprogramm. Wenn Sie trotzdem Fehler in der Berechnung vermuten, bzw. die Berechnung nicht verstehen, können Sie sich die Berechnung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV erläutern lassen, wobei man Ihnen dort auf Grund der engen Termingestaltung nicht vollumfänglich alles erläutern kann. Sie können aber auch kostenlose Vorträge der DRV besuchen, die Ihnen die Rentenberechnung näher bringen. Weiterhin können Sie sich an einen Sozialverband oder einen externen Rentenberater wenden und dort den Rentenbescheid prüfen lassen, allerdings ist das kostenpflichtig. Ein Berechnungsprogramm der DRV finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati…
W*lfgangam 30.05.2018 | 21:13
Hallo K.F.C Gauß, gibt es: http://www.rv-win.de/ ...ohne Gewähr. Vertrauen Sie jedoch darauf, dass die DRV grundsätzlich richtig rechnet, wenn alle Versicherungszeiten richtig und vollständig erfasst worden sind. Wo liegt denn Ihre 'Beklemmung', das/was nicht richtig berechnet worden ist? Anhand der Berechnungsanlagen zum Rentenbescheid (sofern vor 2018 erteilt) lässt sich der Rechenweg mit etwa Geduld leicht nachzuvollziehen. Gruß w.
K.F.C. Gaußam 30.05.2018 | 21:57
Danke für die Hinweise! Der Online-Rechner der Rentenversicherung ist zu rudimentär für meinen Zweck. VdK sagt, sie können auch nichts nachrechnen. Das Rvwin hört sich hilfreich an, gibt es aber laut Internet nicht für Privatpersonen und Preis steht auch nicht geschrieben. Es geht mir um zwei Dinge: wie ändern sich die bisherigen 2,3587 Entgeltpunkte nach der Anhebung niedriger Verdienste vor 1992, wenn eine 2,5 Jahre dauernde Lehrausbildung nachgewiesen wird und warum wird am 4 Stellen im Verlauf geschrieben "höchstens". Denke, muss zu einem Rentenberater Kontakt dazu aufnehmen. Wieviel kostet das ungefähr und kann der das dann rechnen?
Fastrentneram 30.05.2018 | 22:12
Wenn sich durch die Anrechnung der Lehre die EGPT erhöhen, so kann es durchaus vorkommen, dass die bisherige Anhebung auf die Höhe der Mindestentgeltpunkte geringer ausfällt oder sogar wegfällt und daher die Rente geringer wird. Dafür benötigt man aber keinen externen Rentenberater, sondern einen Berater der DRV und beide Berechnungsschemen. Da kann man Ihnen das dann genau erläutern.
Konrad Schießlam 30.05.2018 | 23:00
Dies ist ein rein es Rechenexempel. Das Verhältnis eines jährlich festgelegten Durchschnittsverdienstes zum eigenen Jahresbrutto ergibt jährlich die persönlichen Entgeltpunkte, nenne ein Beispiel: 2016 40.000 Du.Verdienst aller: 36187 Eigenverdienst ergibt 1,1054 EP. 2014 35.000 Du.Verdienst aller: 34514 Eigenverdienst ergib t 1,0141 EP. 2012 31.000 Du.Verdienst aller: 33002 Eigenverdienst ergibt 0,9393 EP. 2010 30.000 Du.Verdienst aller: 31144 Eigenverdienst ergibt 0,9633 EP. 4.0221 Eigene Punkte zu 31,03 Rentenwert 124,81 Euro Rente. MfG.
1Steinam 16.06.2019 | 10:07
Zitat von Fastrentner anzeigenausblenden
Dem war bei mir nicht so. Es konnte nichts berechnet werden, nur die allgemeine Aussage, man solle Unterlagen zur Lehre ggf. einreichen und dann abwarten, wie es sich auf die Rentenhöhe auswirkt. Immerhin wurde aber bestätigt, dass es weniger werden kann. Konkreteres war nicht.
Tasacham 16.06.2019 | 10:14
Auch die Erwartung, dass sich dadurch ein niedrigerer Zahlbetrag ergibt, ändert nichts an der Tatsache, dass eine Lehre absolviert wurde. Oder würde man sich dann selektiv erinnern?
1Steinam 16.06.2019 | 11:55
Es sind keine Unterlagen vorhanden dazu. Diese wären möglicherweise aufwendig über die IHK gegen Bezahlung nachforschbar. Wie Frage ist, ob dieser Aufwand betrieben werden soll. Nachvollziehbar?
DRVam 16.06.2019 | 16:39
Auch die Erwartung, dass sich dadurch ein niedrigerer Zahlbetrag ergibt, ändert nichts an der Tatsache, dass eine Lehre absolviert wurde. Oder würde man sich dann selektiv erinnern?
Es sind keine Unterlagen vorhanden dazu. Diese wären möglicherweise aufwendig über die IHK gegen Bezahlung nachforschbar. Wie Frage ist, ob dieser Aufwand betrieben werden soll. Nachvollziehbar?
Wenn Sie die Lehre abgeschlossen haben, können Sie selbstverständlich bei der zuständigen IHK eine entsprechende Bescheinigung (kostenlos) erhalten. Und aufwendig ist daran rein gar nichts. Sie sollten daher nicht derartige Gerüchte in die Welt setzen, da es tausende Versicherte vor Ihnen, auch ohne großen Aufwand auch über diesem Weg nachgewiesen haben. Ob es sich im Nachhinein rechnet, die Lehrzeit nachzuweisen, ist nicht relevant, da Sie verpflichtet sind, bei der vollständigen Klärung Ihres Versicherungskontos mitzuwirken (§ 149 Abs. 4 SGB 6).
W°lfgangam 17.06.2019 | 22:21
Zitat von DRV anzeigenausblenden
Ergänzend: Bei IHK-Fusionen, folgend Datenausmistung /Verjährungsfristen /Altdatenweitergabe an Externe, beißt man da schon mal ins Leere, um einen Beleg erhalten zu können – ist weg. Gilt gleichermaßen für die damalige Berufsschule, die alternativ befragt werden könnte, um vergleichbare Belege/Nachweise zu erstellen, die hilfsweise die Berufsausbildung belegen könnten. Natürlich kann man grob einschätzen, ob sich der 'Aufwand' für den Nachweise der Berufsausbildung überhaupt 'lohnt' ...die Entscheidung trifft der/die Versicherte allein - NACHDEM er explizit auf die Notwendigkeit/Nachweisbarkeit all seiner relevanten Versicherungszeiten (ohne potentielle Auswirkung/ggf. auch negativ, in Summe auf seine Rente) hingewiesen worden ist. Hey, ...und zur Not gilt der Amtsermittlungsgrundsatz der DRV, die pult nach Kenntnis selbst in den Institutionen nach - Mr. *Google liefert da sehr gute Unterstützung, welche Berufsausbildung, welche HW/IHK, welche Berufsschule vor Ort zuständig ...alles eine Frage der 'Spürnase' und Geduld der Sachbearbeitung/wenn Sie denn überhaupt Internet am Arbeitsplatz hat/zugelassen ist ;-) *hüstel: diese Lappalien stehen zz. sicher nicht in der Prioritätenliste ganz oben ... Gruß w.
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