Hallo K.F.C. Gauß,
hinsichtlich Ihrer Ursprungsfrage möchte ich mich den Beiträgen von „Ungläubig“ und „W*lfgang“ anschließen. Bezüglich Ihres konkretisierten Problems möchte ich dem Beitrag von Fastrentner zustimmen. Hier erscheint es mir sinnvoller, zunächst eine kostenlose Beratung in einem Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers in Anspruch zu nehmen. Die dortigen Mitarbeiter werden Ihnen mit Sicherheit die sich ergebenden Veränderungen in der Rentenberechnung anhand Ihres Rentenbescheides erläutern können.