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Experten-Antwort

Rente selbst einzahlen?

von Jerry01.03.2011 | 10:46
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich bin seit 3,5 Jahren arbeitssuchend und seit letztes Jahr August beim Arbeitsamt gemeldet, ohne Leistungsbezug, weil mein Lebensgefährte arbeitet und das Geld ausreicht. Ich habe zwei Kinder und das jüngste wird dieses Jahr 9. Bei einer Informationsveranstaltung des Rentenversicherungsträgers wurde dann gesagt, dass man sozusagen "automatisch" rentenversichert ist bis das jüngste Kind 10 Jahre alt ist und man sich theoretisch nicht bei Arbeitsamt melden müsste bis dahin. Stimmt das? Und wie sieht es danach aus? Angenommen ich hätte dann immer noch keine Arbeit (was ich nicht hoffe!)... könnte ich jederzeit selbst in die Rentenkasse einzahlen? Eventuell auch rückwirkend? Liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zum vollendeten 10. Lebensjahr wird als Berücksichtigungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Diese Zeit fließt später in die Rentenberechnung mit ein und zählt zur Wartezeit von 35 Jahren mit hinzu.

Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug sind Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung, werden aber bei der Rentenberechnung nicht extra bewertet.

Aus diesem Grund kann auf eine Arbeitslosmeldung während der Berücksichtigungszeit verzichtet werden.

Durch die Berücksichtigungszeit erhalten Sie sich auch den Schutz auf eine Rente wegen Erwerbsminderung aufrecht, sofern Sie vorher die Voraussetzungen erfüllt haben.

Nach Ablauf der Berücksichtigungszeit (10. vollendetes Lebensjahr des Kindes) sollten Sie sich jedoch wieder bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos melden, damit Anrechnungszeiten anerkannt werden können.

Es steht Ihnen selbstverständlich frei, freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Der derzeitige Mindesbeitrag beträgt derzeit 79,60 Euro. Freiwillige Beiträge können nicht unbegrenzt rückwirkend eingezahlt werden. Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen für das Kalenderjahr 2010 ist zum Beispiel längstens bis zum 31. März 2011 möglich.

Vor der Zahlung von freiwilligen Beiträgen sollten Sie sich allerdings bei der Beratungsstelle der Rentenversicherung informieren und persönlich beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

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