Auf der Internetseite der Socialen Verzekeringsbank (www.svb.nl), die Sie auch in der deutschen Sprache aufrufen können, finden Sie einen Link zum BDZ = Büro für deutsche Angelegenheiten. Dort sind bereits wichtige Informationen zum niederländischen Recht eingestellt bzw. erfahren Sie dort, was Sie zu erwarten haben, wenn Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit eintritt. Sie können das Büro aber auch telefonisch erreichen (0031 24 343 1900).
Weiterführende Informationen zum niederländischen Krankenversicherungsrecht finden Sie auf der Internetseite des College voor zorkverzekeringen (www.cvz.nl).
Ansonsten können Sie von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung folgende Broschüren herunterladen, die allgemeine Informationen oder Informationen zum niederländischen Recht enthalten: 1. Leben und arbeiten in Europa 2. Meine Zeit in den Niederlanden - Arbeit und Rente europaweit. Die letztere Broschüre wird demnächst in überarbeiteter Fassung neu eingestellt.