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Experten-Antwort

Rente- Steuer?

von Angelika S.17.02.2022 | 19:45
104 Ansichten
11 Antworten
Guten Abend, bitte um eine Antwort. Bin 45 geb., seit 2007 in Rente. Mein Mann ab 2004 in Rente , verstarb 2015. Ich bekomme 5 verschiedene Renten, Eigene Rente, Betriebsrente, Witwenrente, Witwenbetriebsrente, u Bauernrente. Alles keine hohen Renten, zusammen gerechnet eine gute Summe. Kann meine Info. stimmen, da jede Rente extra berechnet wird brauche ich keine Steuern bezahlen? Danke für eine Auskunft.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.02.2022 | 07:18

Hallo Angelika S.,

"Siehe hier" hat Ihre Frage bereits beantwortet. Vielen Dank.

Leider kann ich zu Ihrer steuerrechtlichen Frage in diesem Forum keine qualifizierte Antwort geben.

10 Antworten

Siehe hieram 17.02.2022 | 19:55
Bitte das Finanzamt fragen!
Angelika S.am 17.02.2022 | 20:18
Ich würde schlafende Hunde wecken, die sollen sich besser um solche wie Amazon kümmern.
Siehe hieram 17.02.2022 | 20:26
Hallo Angelika S., richtig ist, dass diese verschiedenen Rentenarten unterschiedliche für die Versteuerung zu berücksichtigende Anteile haben und deshalb pro Rente getrennt berechnet werden. Die sich daraus ergebenden steuerpflichtigen Anteile werden dann aber zu einer Summe zusammen gerechnet, dann werden noch diverse Ausgaben, die Sie geltend machen können abgezogen und erst dann ergibt sich, das tatsächliche 'steuerpflichtige Einkommen' und aus dem wird dann berechnet, ob und wie viel Sie an Steuern bezahlen müssen. Und das erfahren Sie dann also nach Ihrer Steuererklärung von Ihrem zuständigen Finanzamt. (Wie dem Grunde nach auch schon in der Vorantwort meines 'Doppelgängers', der anscheinend zu faul ist sich ein eigenes Pseudonym auszudenken, in Kurzform steht). Einen schönen Abend und alles Gute!
KSCam 17.02.2022 | 21:23
Wenn Sie sich nicht ans Finanzamt wenden wollen müssen Sie sich eine steuerberatende Stelle suchen, die das errechnet, wobei bei Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein Kosten auf Sie zu kommen werden. Ob Sie jemanden finden der Ihnen das rechtssicher umsonst prüft und errechnet, wünsche ich Ihnen, glaube aber nicht so richtig dran. Zumal man dann ja Ihre sämtlichen steuerrelevanten Einkünfte kennen müsste...... Die DRV Mitarbeiter oder dieses Forum kann und darf Ihnen nicht "Ihre Steuer ausrechnen" - da sind Sie einfach falsch hier.
Hugoam 18.02.2022 | 13:41
Bekommen Sie mehr als ca. 14.000 Euro jährlich an Renten, dann dürften mit hoher Wahrscheinlichkeit für vergangene Jahre Nachzahlungen anfallen. Durch Nachzahlungszinsen und Verspätungszuschläge dürfte es übrigens nicht billiger werden. Nur als Hinweis. Heben Sie Belege für Brillen, Hilfsmittel, selbstgetragene Zahnarztkosten, etc. auf, dann kann Ihnen ein Berater noch retten, was zu retten ist.
Siehe hieram 18.02.2022 | 14:54
Siehe hier schrieb

Hallo Hugo,

hier fehlt der Hinweis, dass diese ca. 14.000 EUR sich nur aus dem jeweils 'steuerpflichtigem Teil' der jeweiligen Renten zusammensetzt.

Und bei einer Höhe 14.000,00 EUR müssten dann die Brillen/Hilfsmittel/Zähne zusammen mehr als 2.800,00 EUR gekostet haben, denn 2% vom steuerpflichtigen Bruttoeinkommen (vor Abzug von irgendwas), muss jeder selbst berappen. Und nur wenn es da drüber ist, dann kann ein Berater noch was retten.

und @Angelika S.: Sie können sich aber ja mal zumindest für die DRV-Renten hier die Information über 'die Meldung an die Finanzverwaltung (Versichertenrente)' und (Hinterbliebenenrente) für die Jahre anfordern

https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

Die anderen 'Rentengeber' haben so etwas sicherlich auch.

Und dann einfach mal mit einem groooßen Zettel selber zusammenaddieren.

Das Finanzamt weiß sowieso, was Sie bekommen. Und seit 2010 ist jeder Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, der den Grundfreibetrag des jeweiligen Jahres überschreitet (der ändert sich jährlich). Eine entsprechende Tabelle dazu findet man auch online.

Wenn Sie also meinen mit 'Stillhalten' das auszusitzen, dann legen Sie mal besser tatsächlich ein paar Kröten beiseite, sonst sind nämlich ggfs. auch Ihre erbenden Enkel dann noch mit dran, und das wollen Sie doch sicher nicht, auch wenn die manchmal bei Amazon bestellen :-)

Ein schönes Wochendende!

Hier fehlt aber der Hinweis das 2.800 Euro von 14.000 Euro satte 20% wären und eine Rechenschwäche vorliegt. Richtig wären bei 2% dann eher 280 Euro... Von einer eventuellen chronischen Erkrankung im Sinne der Eigenbelastung möchten wir dann mal nicht reden, sonst wird das weitere Rechnen zu schwer.
Siehe hieram 18.02.2022 | 14:42
Hugo schrieb

Bekommen Sie mehr als ca. 14.000 Euro jährlich an Renten, dann dürften mit hoher Wahrscheinlichkeit für vergangene Jahre Nachzahlungen anfallen. Durch Nachzahlungszinsen und Verspätungszuschläge dürfte es übrigens nicht billiger werden. Nur als Hinweis.

Heben Sie Belege für Brillen, Hilfsmittel, selbstgetragene Zahnarztkosten, etc. auf, dann kann Ihnen ein Berater noch retten, was zu retten ist.

Hallo Hugo, hier fehlt der Hinweis, dass diese ca. 14.000 EUR sich nur aus dem jeweils 'steuerpflichtigem Teil' der jeweiligen Renten zusammensetzt. Und bei einer Höhe 14.000,00 EUR müssten dann die Brillen/Hilfsmittel/Zähne zusammen mehr als 2.800,00 EUR gekostet haben, denn 2% vom steuerpflichtigen Bruttoeinkommen (vor Abzug von irgendwas), muss jeder selbst berappen. Und nur wenn es da drüber ist, dann kann ein Berater noch was retten. und @Angelika S.: Sie können sich aber ja mal zumindest für die DRV-Renten hier die Information über 'die Meldung an die Finanzverwaltung (Versichertenrente)' und (Hinterbliebenenrente) für die Jahre anfordern https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/… Die anderen 'Rentengeber' haben so etwas sicherlich auch. Und dann einfach mal mit einem groooßen Zettel selber zusammenaddieren. Das Finanzamt weiß sowieso, was Sie bekommen. Und seit 2010 ist jeder Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, der den Grundfreibetrag des jeweiligen Jahres überschreitet (der ändert sich jährlich). Eine entsprechende Tabelle dazu findet man auch online. Wenn Sie also meinen mit 'Stillhalten' das auszusitzen, dann legen Sie mal besser tatsächlich ein paar Kröten beiseite, sonst sind nämlich ggfs. auch Ihre erbenden Enkel dann noch mit dran, und das wollen Sie doch sicher nicht, auch wenn die manchmal bei Amazon bestellen :-) Ein schönes Wochendende!
Hugoam 18.02.2022 | 16:01
Siehe hier schrieb

Hallo Hugo,

hier fehlt der Hinweis, dass diese ca. 14.000 EUR sich nur aus dem jeweils 'steuerpflichtigem Teil' der jeweiligen Renten zusammensetzt.

Und bei einer Höhe 14.000,00 EUR müssten dann die Brillen/Hilfsmittel/Zähne zusammen mehr als 2.800,00 EUR gekostet haben, denn 2% vom steuerpflichtigen Bruttoeinkommen (vor Abzug von irgendwas), muss jeder selbst berappen. Und nur wenn es da drüber ist, dann kann ein Berater noch was retten.

und @Angelika S.: Sie können sich aber ja mal zumindest für die DRV-Renten hier die Information über 'die Meldung an die Finanzverwaltung (Versichertenrente)' und (Hinterbliebenenrente) für die Jahre anfordern

https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

Die anderen 'Rentengeber' haben so etwas sicherlich auch.

Und dann einfach mal mit einem groooßen Zettel selber zusammenaddieren.

Das Finanzamt weiß sowieso, was Sie bekommen. Und seit 2010 ist jeder Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, der den Grundfreibetrag des jeweiligen Jahres überschreitet (der ändert sich jährlich). Eine entsprechende Tabelle dazu findet man auch online.

Wenn Sie also meinen mit 'Stillhalten' das auszusitzen, dann legen Sie mal besser tatsächlich ein paar Kröten beiseite, sonst sind nämlich ggfs. auch Ihre erbenden Enkel dann noch mit dran, und das wollen Sie doch sicher nicht, auch wenn die manchmal bei Amazon bestellen :-)

Ein schönes Wochendende!

Bekommen Sie mehr als ca. 14.000 Euro jährlich an Renten, dann dürften mit hoher Wahrscheinlichkeit für vergangene Jahre Nachzahlungen anfallen. Durch Nachzahlungszinsen und Verspätungszuschläge dürfte es übrigens nicht billiger werden. Nur als Hinweis. Heben Sie Belege für Brillen, Hilfsmittel, selbstgetragene Zahnarztkosten, etc. auf, dann kann Ihnen ein Berater noch retten, was zu retten ist.
Hallo Hugo, hier fehlt der Hinweis, dass diese ca. 14.000 EUR sich nur aus dem jeweils 'steuerpflichtigem Teil' der jeweiligen Renten zusammensetzt. Und bei einer Höhe 14.000,00 EUR müssten dann die Brillen/Hilfsmittel/Zähne zusammen mehr als 2.800,00 EUR gekostet haben, denn 2% vom steuerpflichtigen Bruttoeinkommen (vor Abzug von irgendwas), muss jeder selbst berappen. Und nur wenn es da drüber ist, dann kann ein Berater noch was retten.
Die Dame bekommt einen Mix aus verschiedenen Renten, manche sind zu 100% steuerpflichtig, andere mit dem Ertragsanteil, die gesetzliche mit wieder einem anderen Besteuerungsanteil. Die 14.0000 Euro Rentensumme sind nur eine grobe Schätzung aber der man genauer hinschauen sollte. Man kann mit weniger steuerpflichtig werden. Wenn man nur größtenteils Renten mit Ertragsanteilbesteuerung bekommt, kann man auch mit 30.000 Euro Rentensumme (nicht zvE) noch nicht steuerpflichtig sein. 2% sind 280 Euro. Mehr Tipps möchte ich nicht geben.
Siehe hieram 18.02.2022 | 19:31
Hugo schrieb

Bekommen Sie mehr als ca. 14.000 Euro jährlich an Renten, dann dürften mit hoher Wahrscheinlichkeit für vergangene Jahre Nachzahlungen anfallen. Durch Nachzahlungszinsen und Verspätungszuschläge dürfte es übrigens nicht billiger werden. Nur als Hinweis.

Heben Sie Belege für Brillen, Hilfsmittel, selbstgetragene Zahnarztkosten, etc. auf, dann kann Ihnen ein Berater noch retten, was zu retten ist.[/quote]

Hallo Hugo,

hier fehlt der Hinweis, dass diese ca. 14.000 EUR sich nur aus dem jeweils 'steuerpflichtigem Teil' der jeweiligen Renten zusammensetzt.

Und bei einer Höhe 14.000,00 EUR müssten dann die Brillen/Hilfsmittel/Zähne zusammen mehr als 2.800,00 EUR gekostet haben, denn 2% vom steuerpflichtigen Bruttoeinkommen (vor Abzug von irgendwas), muss jeder selbst berappen. Und nur wenn es da drüber ist, dann kann ein Berater noch was retten.

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Die Dame bekommt einen Mix aus verschiedenen Renten, manche sind zu 100% steuerpflichtig, andere mit dem Ertragsanteil, die gesetzliche mit wieder einem anderen Besteuerungsanteil.

Die 14.0000 Euro Rentensumme sind nur eine grobe Schätzung aber der man genauer hinschauen sollte. Man kann mit weniger steuerpflichtig werden. Wenn man nur größtenteils Renten mit Ertragsanteilbesteuerung bekommt, kann man auch mit 30.000 Euro Rentensumme (nicht zvE) noch nicht steuerpflichtig sein. 2% sind 280 Euro. Mehr Tipps möchte ich nicht geben.

... Die Dame bekommt einen Mix aus verschiedenen Renten, manche sind zu 100% steuerpflichtig, andere mit dem Ertragsanteil, die gesetzliche mit wieder einem anderen Besteuerungsanteil. Die 14.0000 Euro Rentensumme sind nur eine grobe Schätzung aber der man genauer hinschauen sollte. Man kann mit weniger steuerpflichtig werden. Wenn man nur größtenteils Renten mit Ertragsanteilbesteuerung bekommt, kann man auch mit 30.000 Euro Rentensumme (nicht zvE) noch nicht steuerpflichtig sein. 2% sind 280 Euro. Mehr Tipps möchte ich nicht geben.
uups, ja, die eine Null fehlte, bzw. nein, da hakte mein Abakus. Sorry und danke für diese Korrektur. Aber auch bei einem Mix muss die hier Betroffene vor allem wissen, wissen, dass sie hier auf den 'zu versteuernden' Anteil achten muss, nicht auf den Bruttobetrag. Denn bei Rentenbezug seit 2007 (eigene Rente) sind das bei 52% des ursprünglichen Rentenbetrages seinerzeit, die laufenden Erhöhungen zu 100%. Bei der Witwenrente wurde zuvor schon Rente bezogen seit 2004, also 50%. Da hier keiner die Höhe dieser oder der anderen Renten kennt, erfährt Angelika S. die entsprechenden 'Anteile' also am einfachsten, wenn Sie sich die Mitteilungen anfordert. Das hat also zunächst erst einmal nichts damit zu tun, dass man auch mit 30.000,00 EUR ggfs. keine Steuern bezahlen muss, wenn man von einem Berater genügend Tipps erhält :-)
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