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Rente-Steuer

von Brigitte15.07.2009 | 19:03
1717 Ansichten
15 Antworten
Bitte um eine Antwort für meine Mutter. Geb. 1926,90 % Schwerbeh. Rentnerin. Sie macht sich Gedanken wegen der Rentensteuer. Ihre Renten betragen, eigene Rente-614 Euro Brutto, Kindererziehung 108 Euro schon im Rentenbetrag enthalten. Witwenrente 789 Euro Brutto,VBL-Witwenrente 392 Euro-Brutto. Sie hat sonst keine Einkünfte. Bitte um ev. Antwort. Danke

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.07.2009 | 19:21

Hallo Brigitte,

diese Frage kann in dem Forum der Deutschen Rentenversicherung leider nicht geklärt werden.

Bitte wenden Sie sich direkt an das für Sie zuständige Finanzamt.

14 Antworten

Brigitteam 15.07.2009 | 19:40
Liebe Expertin, ich warte auf Experten die mir diese Frage beantworten können. Zum Beispiel, Schiko Danke Ihre Antwort mit dem Finanzamt ist mir auch klar.
Schiko.am 15.07.2009 | 22:49
Sagen Sie der Mutter, selbst wenn es 1600 Gesamtrente im Monat wären fällt keine Steuer an. Diese Hinweise werden hier im Forum unter "Nachrichten" sinngemäß laufend mitgeteilt. Der Weg zum Finanzamt ist überflüssig, die Beamten haben genug Arbeit mit weit größeren Fischen. MfG.
Falsches Forumam 16.07.2009 | 09:04
Da die Steuern nicht von den Rentenversicherungsträgern erhoben werden, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an die Finanzbehörden, einen Steuerhilfeverein oder an einen Steuerberater (der allerdings leider Beratungsgebühren erheben wird).
Schadeam 16.07.2009 | 16:54
sorry, natürlich 1795 €
Schadeam 16.07.2009 | 16:51
na lieber Schiko hilft Ihre Antwort wirklich? Wenn Brigitte die 3 Zahlen addiert kommt sie auf 17975 Euro - was hilft da die Beruhigung, dass bis 1600 Euro nichts passiert?
Hmmmam 16.07.2009 | 15:56
Also da bin ich mir aber nicht wirklich sicher, ob die Antwort vom selbsternannten Experten Schiko. stimmt... Aber Brigitte`s Mutter kann sich im Fall der Fälle (Steuernachforderung) bestimmt auf die Aussage berufen. Warum sollte man sich auch bei der fachlich zuständige Stelle erkundigen, man kann sich seine Zähne ja schließlich auch beim Metzger machen lassen...
Hmmmam 16.07.2009 | 17:02
HEEEEEYYYYY, stellen sie den Steuerguru gefälligst nicht in Frage ;o)
Hmmmam 16.07.2009 | 17:37
OK, der Vogel Strauß steckt seinen Kopf lieber wieder in den Sand, anstatt sich an kompetenter Stelle rechtlich haltbar beraten zu lassen. Genau Ihre letzte Anmerkung "sofern keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte..." ist der springende Punkt, den Schiko bei seiner Pauschalaussage "Keine Steuern fällig, Weg zum Finanzamt sparen" aussen vor läßt ;-) Ich kann einfach nicht nachvollziehen, dass man lieber auf eine Antwort eines LAIEN hier im Forum vertraut, als sich mal eine Stunde Zeit zu nehmen ...... Aber dann im Nachhinein bitte nicht jammern.
Keith Moonam 16.07.2009 | 17:29
Bei einer 1926 geborenen Versicherten dürfte der Rentenbeginn mit Sicherheit spätestens 2005 oder früher eingetreten sein, so daß der Besteuerungsanteil bei lediglich 50 v.H. liegt. Lediglich der relativ bescheidene Zuwachs durch die seitdem durchgeführten Rentenanpassungen unterliegen der vollen Besteuerung. Andererseits besteht ein erheblicher Freibetrag aufgrund der Schwerbehinderung mit einem GdB von 90 %. Insoweit ist die Auskunft von "Schiko" letztendlich doch richtig, sofern tatsächlich wie angegeben keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte erzielt werden.
Schiko.am 17.07.2009 | 00:13
Schade, gleich zweimal " Schade" was hier aus einer harmlosen Frage und einer Antwort allgemeiner Art sich ergeben hat. Solche Leute die anderen Leuten andichten" Experte oder Guru" sind es die von sich auf Andere schließen. Habe mich niemals als Steuerexperte ausgegeben und dies zurückgewiesen wenn Andere dies meinten. Gerade deshalb habe ich nur Pauschal geantwortet um vor allem dem Verdacht einer Steuerberatung aus dem Wege zu gehen. Nun hole ich dies nach- habe mich längst bei den Finanzbehörden über die Zulässigkeit erkundigt- und weiß, dies ist keine Steuerberatung. Nun zum Fall: Gleich vorneweg, Brigitte hat ausdrücklich vermerkt" Sie hat sonst keine Ein- künfte" mache folgende Rechnung auf: a) 614 x 12 7368 Jahresbetrag und 3.684 steuerpflichtig. b) 789 x 12 9468 Jahresbetrag und 4.734 steuerpflichtig c) 392 x 12 4704 Jahresbetrag und 941 steuerpflichtig. Für diese Zusatzrente gilt der sogar seit 2005 reduzierte Ertragsanteil Habe mit 63 Jahren Rentenbeginn 20% Ertragsanteil angenommen. Euro : 9.359 zunächst zu versteuerndes Jahreseinkommen. Hiervon abziehbar a) 725,75 9,85% Kranken und Pflegeversicherung aus 7.368 b) 932,60 9,85% Kranken und Pflegeversicherung aus 9.468 C) 792,62 16,85% Kranken und Pflegeversicherung aus 4.704 Su; 2450,97 1230,-- Pauschbetrag 90 % Behinderung 204,-- Zweimal Pauschbetrag Rente 36,-- Pauschbetrag Sonderausgaben 3920,97 steuermindernd abziehbar von 9.359,-- verbleiben 5.438,03 zu versteuerndes Einkommen. Bis 7.664 in 2008, 7834 2009 und 8.004 2010 fällt keine Steuer an. Kommt vermutlich hinzu, bis 1926 geborene Mütter zahlen für anrechenbare Kindererziehungszeiten a/ 27,20 Rente - als sogenannte Trümerfrauen keine Steuer. Bei vier Kindern a/ 27,20 Rentenwert sind es 108 Euro monatlich als steuer- frei, der Betrag von 5438 ermäßigt sich also nochmals um 1296 auf 4142 zu versteuerndes Einkommen. Keith Moon , danke für Ihr Vertrauen. Alle Anderen können ja weiter meckern. Mit freundlichen Grüßen.
Paulaam 17.07.2009 | 08:34
Nur zur Information: Die Leistungen nach dem Kindererziehungsleistungsgesetz (KLG), also für sog. "Trümmerfrauen", gibt es Frauen der Geburtsjahre 1920 und älter. Paula
Schiko.am 17.07.2009 | 08:44
Danke Paula, wusste es nicht genau. Habe dies ins Nachschlage- werk eingetragen. MfG.
Keith Moonam 17.07.2009 | 09:19
Nur zur Ergänzung: Nur in den alten Bundesländern betrifft die "Trümmerfrauenregelung" die Frauen der Jahrgänge 1920 und älter, wenn sie Kinder lebend geboren haben. Bei den neuen Bundesländern gilt die Regelung tatsächlich für die Jahrgänge 1926 und älter. Insoweit war die Auskunft von Schiko zumindest teilweise richtig.
Nixam 20.07.2009 | 13:03
Lieber User, sparen sie sich die liebe Müh. Der Herr Schiko. ist immer der Gewinner. Selbst wenn er völlig falsche Aussagen macht, feststehende Daten / 1926 statt 1920 )vertauscht. Er ist immer der Beste. Dann heisst es " Immerhin war seine Aussage teiweise richtig". Bei uns in der Schule hiess das früher : "Setzen sechs" aber hier heisst es teilweise richtig. Obwohl er sich ja selber 1000 % ig sicher ist, das er keine Steuerberatung macht, teilt er bei jedem 2. Beitrag mit, das er das ja darf, und das er sich ja bei der obersten Finanzbehörde schon oft abgesichert hat, das er darf was er tut. Da frage ich mich, wenn man doch das richtige tut, warum rechtfertigt man sich immer wieder??? Nur der Schuldige braucht ein Alibi. Mir tun nur die armen Rentner leid, die in ein paar Jahren tausende Euro Steuern nachzahlen müssen, und dann die Existenz verlieren, nur weil sie die falschen Informationen bekommen haben. Die Leute die dann immer direkt rummotzen, wenn man sie an die richtige Stelle ( Finanzamt ), haben es in meinen Augen verdient, das sie dann kräfitg zur Kasse gebeten werden, denn vielleicht lernen sie dann endlich mal das man auch ein kleines bisschen Anstand haben sollte. Also lieber Hmmm, lassen Sie Hr. Schiko. weiter so verfahren, und zünden wir jetzt schon mal ein Kerzchen an, für die Rentner die in ein paar Jahren ihr böses Erwachen erleben, denn das er sich darüber keinerlei Gedanken macht, steht ja fest.
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