Hallo Heinz,
zum annähernden Steuerbetrag, der aus Ihrer gesetzlichen und "betriebllichen" Rente der VBL zu zahlen ist, kann Ihnen m.E. seriös niemand eine Antwort geben, zumal dann nicht, wenn die Veranlagung zusammen mit Ihrer Ehefrau erfolgt, und damit die Einkünfte der Ehefrau Einfluss auf Ihre Steuerzahlungen haben.