Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rente- Steuer

von Heinz28.12.2009 | 14:29
1250 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Eine Frage zu Steuer auf Rente. Wenn jemand 2016 in Rente geht,wird die Rente zu 72 % versteuert. Nur ist mir nicht klar wie das berechnet wird. Bei mir ist es dann ca. 1200 Euro Netto Rente und ca. 300 Euro Netto VBL. Muß davon überhaupt Steuer bezahlt werden? Meine Frau muß dann noch viele Jahre arbeiten. Danke für Antwort

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Heinz,

zum annähernden Steuerbetrag, der aus Ihrer gesetzlichen und "betriebllichen" Rente der VBL zu zahlen ist, kann Ihnen m.E. seriös niemand eine Antwort geben, zumal dann nicht, wenn die Veranlagung zusammen mit Ihrer Ehefrau erfolgt, und damit die Einkünfte der Ehefrau Einfluss auf Ihre Steuerzahlungen haben.

2 Antworten

Knut Rassmussenam 28.12.2009 | 15:50
Es wird ausgehend von der Gesamtjahresrente 2017 der steuerfrei Anteil ermittelt, auf Lebenszeit "steuerfrei eingefroren", der Rest (die 72% plus die Rentenanpassungen) werden bereinigt um die absetzbaren Beträge. Das so ermittelte Einkommen wird versteuert - näheres dazu siehe Glaskugel oder in den Koalitionsvertrag oder in die Steuertabelle des Jahres 2016. Hilfsweise rechnen Sie die Rente hoch (Brutto mal 72/56) und stellen Sie die Werte der letztjährigen Steuertabelle gegenüber. Eine technische Unterstützung für die Zukunft gibt es m.W. nicht, aber Onlinerechner für die Vergangenheit schon (finanzamt.bayern.de). Hinsichtlich der Einkünfte der Gattin kommt es zudem noch darauf an, ob gemeinsam oder getrennt veranlagt wird. Bei eienr Konstellation Renter/Verdiener in einem Haushalt ist schon mit einer hohen Steuernzahlung zu rechnen.
Beitragam 28.12.2009 | 15:48
Prinzip Steuer und Rente der gesetzl. RV nach heutiger Rechtslage: Gehe von 1330Eur brutto aus im Jahr 2016. Rentenbeginn: 01.07.2016. 6x1330 = 7980 x 0,72 = 5745,60 davon wird KV und PV abgezogen , also ca. 780 Eur(6x130) bleibt: 4965,60 Dazu kommt ggf. das Einkommen bis Juni 2016,was wahrscheinlich voll steuerpflichtig ist und die VBL und bei Zusammenveranlagung das Einkommen Ihrer Frau. Sollte insgesamt nicht mehr als ca.8000 Eur (heutiger Grundfreibetrag)steuerpflichtig sein, sind keine Steuern zu zahlen, ansonsten schon. Im Jahr 2017 wird von der Gesamtbruttojahresrente incl.evt.Anpassung zum 01.07. 28% genommen und dauerhaft betragsmäßig als persönlicher Freibetrag eingefroren. Rest ist steuerpflichtig nach entsprechender Abzug KV/PV und sonstiger nur einem Steuerexperten bekannter Absetzmöglichkeiten. Wie die VBL besteuert wird usw. ist mir nicht bekannt. Im Jahr 2018 wird von Ihrer Jahresbruttorente ihr persönl.Freibetrag abgezogen, Rest steuerpflichtig.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026