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Experten-Antwort

Rente- Steuerklasse?

von Franz S.01.12.2016 | 15:19
1290 Ansichten
9 Antworten

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Guten Tag, ich gehe Jan. in Altersrente, meine Frau arbeitet 20 Std.-Woche. Sie wechselt die Steuerklasse von 5 in 3, oder sollte sie besser in 4 gehen. Bin Durchschnittsrentner plus kleiner Betriebsrente. Reicht da ein Anruf Finanzamt, oder gibts wieder Unterlagen zum ausfüllen. Danke für Auskunft

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen des Steuerrechts nicht positionieren kann.

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8 Antworten

SuchenUndFragenam 01.12.2016 | 15:47
Hallo, mit Sicherheit muss man beim Finanzamt was ausfüllen - aber ein Anruf dort könnte für Klarheit sorgen. Von der Rente wird die Steuer ja zunächst nicht einbehalten. Welche Steuerklasse dann für Sie beide am besten ist, sollten Sie sich beim Finanzamt auch noch mal durchrechnen lassen.
Gustavam 01.12.2016 | 15:51
Hallo Franz S., meine Frau ist von Steuerklasse 5 auf 4 und ich auch 4 gegangen. Die Steuerklasse 3 hätte meine Frau auch nehmen können, dann hätten wir aber bei unserer Einkommensteuer Veranlagung eine Nachzahlung gehabt. Die Entscheidung liegt bei Ihnen und kommt immer letztendlich auf das gemeinsame zu versteuernde Einkommen an. Lassen Sie einfach mal unter Elster Formular einen Probelauf durchführen. Mfg
Taxmanam 01.12.2016 | 16:10
Am ende des Jahres, also bei der Steuererklärung, wird das ja ausgeglichen. Somit Jacke wie hose
Taxmanam 01.12.2016 | 16:10
Am ende des Jahres, also bei der Steuererklärung, wird das ja ausgeglichen. Somit Jacke wie hose
Taxmanam 01.12.2016 | 16:10
Am ende des Jahres, also bei der Steuererklärung, wird das ja ausgeglichen. Somit Jacke wie hose
Taxmanam 01.12.2016 | 16:10
Am ende des Jahres, also bei der Steuererklärung, wird das ja ausgeglichen. Somit Jacke wie hose
W*lfgangam 01.12.2016 | 19:34
Hallo Franz S., gefühlt ja, in die 4, die 3 könnte zu einer (erheblichen) Nachforderung führen, da Ihre Frau ggf. schon zu wenig Steuern zahlt und Ihre Rente auch noch ontop auf die steuerpflichtigen Einkünfte drauf kommt. Es hängt doch sehr vom Gesamtpaket aller Einkommen/möglichen Freibeträgen ab ... Hinweis: allerdings, 'droht' Ihrer Frau (irgendwann) die Kündigung/Arbeitslosigkeit, hängt die Höhe des ALG wiederum vom Netto ihres Vorjahres ab - hat halt alles 2 Seiten :-) Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Finanzamt oder Personen/Vereinen, die zur Steuerberatung zugelassen sind. Gruß w.
Konrad Schießlam 02.12.2016 | 19:34
Das hat ja wirklich mit Steuerrecht nichts mehr zu tun. Da kommt doch nur die Steuerklasse 3 für die Ehefrau in Frage.Für die Rente ist keine Steuerbescheinigung nötig, auch keine Steuerklasse zu vergeben. Die Bruttorente ist mit 74% ab 2017 steuerpflichtig. Wird das sogenannte Existenzminimum überschritten ist eine Steuererklärung Pflicht. Bruttoverdienst und die genannten 74% der Rente werden zusammen addiert, gemindert durch die Sozialversicherungsbeiträge, Krankenversicherung -nunmehr wieder Kassen verschieden- und 2,35% Pflegeversicherung der Bruttorente ergeben das zu versteuernde Einkommen. Bei mehr als 17304 ist eine Steuererklärung fällig. Die Änderung der Steuerklasse ist auf entsprechenden Formular durch Unterschrift beider zu bestätigen. Die immer wieder wiederholte Aussage, der Finanzbeamte rechnet aus was günstiger ist, ist eine Illusion. MfG.
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