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Experten-Antwort

Rente Steuern wohngeld

von Panyang13.03.2025 | 14:28
590 Ansichten
12 Antworten
Ich habe eine Frage. Ich habe Wohngeld beantragt, welcher abgelehnt wurde. Dabei wurde nicht berücksichtigt, dass ich Steuern auf die Rente zahle. Zwar nicht monatlich, aber zur Steuererklärung mit meinem Mann sind fast die Hälfte steuerpflichtig. Müssten mir da nicht auch die 10% pauschal abgezogen werden? Das hier habe ich auf dieser Seite gefunden. Sofern Rentner Steuern zahlen müssen, werden pauschal weitere zehn Prozent abgezogen, so dass die Abzüge insgesamt maximal 20 Prozent ausmachen. Wie kann ich das denn nachweisen? Oder zählt nur, was man monatlich zahlt? Genau diese 10% würden uns Wohngeld zustehen lassen. Hat jemand Rat?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.03.2025 | 12:17

Hallo Panyang,

 

Wenn Sie Wohngeld beantragt haben und dieser Antrag abgelehnt wurde, obwohl Sie Steuern auf Ihre Rente zahlen, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte :

 

1. Pauschale Abzüge bei Wohngeldberechnung :

 

Wenn Rentner Steuern zahlen, werden grundsätzlich pauschal 10 % des Einkommens zusätzlich abgezogen. Zusammen mit weiteren möglichen Abzügen (z.B. für die Kranken- und Pflegeversicherung ) können die Gesamtabzüge bis zu 30% betragen.

 

2. Nachweise erbringen :

 

Reichen Sie bei der Wohngeldstelle Ihre Steuererklärung oder aktuelle Steuerbescheide ein, um zu belegen, dass Sie Einkommenssteuern zahlen. Dies kann die pauschalen Abzüge rechtfertigen.

 

3. Beratung in Anspruch nehmen :

 

Wir empfehlen Ihnen in dieser Angelegenheit in jedem Fall sich auch steuerlich durch Ihr zuständiges Finanzamt und/oder einen Steuerberater unterstützen zu lassen.  Ferner haben Sie die Möglichkeit, sich an eine Sozialberatungsstelle ( z.B. SoVD oder VdK ) zu wenden oder einen Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren. Diese Stellen können Sie auch bei einem möglichen Widerspruch und/oder Klage effektiv unterstützen.

 

Wir hoffen Ihnen hier mit diesen Hinweisen erst einmal weiter geholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Steuen und Wohngeld macht die DRV nichtam 13.03.2025 | 14:47
Das können und müssen Sie mit der Wohngeldstelle klären. Wenn nicht bereits erfolgt, können Sie dort ggf. Ihre Steuererklärung als Nachweis vorlegen oder dort fragen, was sie als Nachweise benötigen. Mit der Rentenversicherung hat Ihre Fragestellung nichts zu tun.
Danaam 13.03.2025 | 14:50
Da hilft es den letzten Steuerbescheid zu übermitteln, am besten zusammen mit dem Widerspruch. Es ist dabei egal ob es monatlich anfällt oder jährlich da ja immer auch das jährliche Einkommen berechnet wird. Zudem bekommen Sie bei 33 Jahren Grundrentenzeit auch noch einen weiteren Abschlag, falls dies bei Ihnen zutrifft. Vielen Wohngeldbescheide sind leider fehlerhaft. Dazu hilft der § 16 WoGG
Au weiaam 13.03.2025 | 15:01
Völlig falsches Forum
Panyang am 13.03.2025 | 15:08
Ok, sorry. Habe das hier gestellt, weil die den Passus, welchen ich schrieb von der Seite hier habe. Danke für die Antworten. Ich schreibe mal ein Widerspruch. Mal sehen was passiert
Maxam 13.03.2025 | 15:19
Panyang schrieb

Ok, sorry. Habe das hier gestellt, weil die den Passus, welchen ich schrieb von der Seite hier habe. Danke für die Antworten. Ich schreibe mal ein Widerspruch. Mal sehen was passiert

Gar nichts wird passieren. Oder denkst du ernsthaft, dass die Wohngeldstelle dir die Steuern, die dein Mann zahlt erstattet?
Uweam 13.03.2025 | 15:27
Max schrieb

Gar nichts wird passieren. Oder denkst du ernsthaft, dass die Wohngeldstelle dir die Steuern, die dein Mann zahlt erstattet?

Und wenn ich als Alleinstehende auf meine Rente schon Einkommensteuer und Vorauszahlungen zahle?
Panyangam 13.03.2025 | 15:28
Max schrieb

Gar nichts wird passieren. Oder denkst du ernsthaft, dass die Wohngeldstelle dir die Steuern, die dein Mann zahlt erstattet?

Nö, aber das die vielleicht anerkennen, dass meine Rente auch versteuert wird und somit die 10% abgezogen bekomme
Maxam 13.03.2025 | 15:37
Panyang schrieb

Nö, aber das die vielleicht anerkennen, dass meine Rente auch versteuert wird und somit die 10% abgezogen bekomme

Deine Rente wird aber gar nicht voll versteuert, wie du selbst oben schreibst. Also werden wohl auch keine 10 % abgezogen werden. Im Übrigen ist die Wohngeldstelle wohl nicht dazu da, gezahlte Steuern zurück zu erstatten.
Maxam 13.03.2025 | 15:56
Panyang schrieb

Du versteht es null, aber ist auch egal! Lassen wir das

Ich ürde eher sagen, du verstehst es nicht. Schließlich hast du die Ablehnung ja schon bekommen. Deine Rente wird nichtmal zur Hälfte versteuert und dann auch noch bei deinem Mann und nicht mal bei dir sslbst. Trotzdem willst du 10 % Abzug für Steuern, die gar nicht gezahlt werden. Und genau diese 10 % sollen deiner Meinung nach dein Wohngeldanspruch sein. Ist doch klar, dass das nicht klappen kann. Das wäre ja ansonsten einer Steuererstattung für Steuern, die nichtmal gezahlt wurden und kein Wohngeld.
So nicht!am 13.03.2025 | 16:02
Fragen zu Leistungen wie Wohngeld werden von den Experten hier im Forum nicht beantwortet.
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