Hallo Lillyfee2020,
die rückwirkende Korrektur Ihrer Versicherungszeiten ist unter bestimmten Voraussetzungen auch nach 2 Jahren noch möglich. Ob in Ihrem Fall tatsächlich falsche Versicherungszeiten gespeichert bzw. nicht gespeichert wurden, kann für Sie in einer Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle am Besten geprüft werden. Danach können Sie entscheiden, ob Sie einen Überprüfungsantrag stellen möchten.
Zeiträume, die nicht gespeichert sind, können aber nur mit Nachweisen über Art, Dauer, Umfang und Beitragstragung anerkannt werden.
Mit freundlichen Grüßen