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Experten-Antwort

Rente stimmt nicht

von Lillyfee202013.07.2024 | 14:22
415 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo...meine frage wäre folgende mein Rentenbescheid stimmt teilweise zu meinem Vorteil, aber auch zu meinem Nachteil. Es gibt Speicher/Zahlungsunstimmigkeiten die meine Rente eventuell erhöhen können aber auch verringern es fehlen leider mindestens zwei Monate komplette Lohnzahlungen. Ich habe damals den Rentenberater vom VDK den Bescheid kontrollieren lassen und ER befand ihn für OK. Nun zwei Jahre später stelle ich fest das doch so einiges nicht stimmt und weiß nicht so recht was ich machen soll. Die Rentenversicherung hat mir Arbeitslosengeld in doppelter Höhe in den Bescheid geschrieben die Agentur nur die hälfte somit wäre meine persönliche Meinung das der Fehler bei der Rentenversicherung liegt. Eigentlich hatte ich etwas ganz anderes gesucht aber nun habe ich die Feststellung gemacht, hätte ich nicht zwei Kinder dann wäre meine Rente unter 1000€ und das nach 45 Jahren Vollzeitbeschäftigung ich bekomme keine Grundsicherung weil angeblich meine Rentenpunkte zu hoch sind, ich möchte nun nicht ins Fettnäpfchen treten, bloß an wen kann ich mich mit meinem Problem am besten wenden Anwalt Steuerberater oder besser Rentenberater da meine Rente nicht schwindelerregend hoch ist bräuchte ich eine günstige Beratung Kann die Rentenversicherung den Fehler der uU. mein Vorteil wäre nach zwei Jahren zurück nehmen bzw. kann ich den Fehler der zu meinem Nachteil ist überhaupt noch beanstanden. Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lillyfee2020,

die rückwirkende Korrektur Ihrer Versicherungszeiten ist unter bestimmten Voraussetzungen auch nach 2 Jahren noch möglich. Ob in Ihrem Fall tatsächlich falsche Versicherungszeiten gespeichert bzw. nicht gespeichert wurden, kann für Sie in einer Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle am Besten geprüft werden. Danach können Sie entscheiden, ob Sie einen Überprüfungsantrag stellen möchten.

Zeiträume, die nicht gespeichert sind, können aber nur mit Nachweisen über Art, Dauer, Umfang und Beitragstragung anerkannt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Berateram 13.07.2024 | 14:38
Ihre Geschichte hört sich sehr abenteuerlich an. Bevor Sie Dinge anmahnen, die so eventuell nicht stimmen, vereinbaren Sie doch zunächst mal einen kostenlosen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung in Ihrer Nähe. Dort kann man Ihren Versicherungsverlauf und die Berechnung einsehen und Sie kostenlos beraten. Oft sind es nämlich keine Fehler, sondern nur die fehlenden Kenntnisse der Versicherten und Rentenbezieher. Sollten tatsächlich Unstimmigkeiten vorliegen, wird man Ihnen dort bei einem Überprüfungsantrag behilflich sein. Hier im Forum, ohne individuelle Zugriff auf Ihre Daten, kommen Sie nicht weiter.
Wruckeam 13.07.2024 | 15:02
Zitat von Berater anzeigenausblenden
Was erzählst Du denn hier? Die Versicherten sind alle blöde ... keine Kenntnisse? Bei mir stimmten alle berechneten FZR Zeiten nicht und erst ein PROFI (bestimmt nicht DU) hat das glattgezogen. Hinzu kam das 6x die Werte des Durchschnittsgehälter falsch angegeben waren und hier Unstimmigkeiten bei den Rentenpunkten auftraten. Ich kann nur jeden empfehlen seinen Versicherungsverlauf akribisch zu prüfen und mit den gesetzlich festgelegten Werten zu vergleichen und selber zu berechnen. So kompliziert ist das überhaupt nicht.
Der arme Ossi!am 13.07.2024 | 15:11
Zitat von Wrucke anzeigenausblenden
Na klar, jetzt kommen wieder die „angeblich“ gepeinigten Versicherten mit ihren Ammenmärchen. Keine Ahnung haben, aber in einem anonymen Forum polemisch die Klappe aufreißen. Genau solche Subjekte finden hier ihre Bühne.🤦‍♂️ Gerade Du mit Deinen Zeiten im Beitrittsgebiet solltest dankbar sein, dass Du für Deine lächerliche Leistung in der ehemaligen DDR, überhaupt so viel Rente erhalten hast. Im Übrigen arbeiten in den Beratungsstellen Profis, die sich dann leider auch mit Nieten wie Dir rumschlagen müssen. Husch zurück ins Körbchen mit Dir!
RentenSeppam 13.07.2024 | 15:13
Zitat von Wrucke anzeigenausblenden
Aus langjähriger Praxis stimme ich eher dem Berater zu. Natürlich macht die DRV auch Fehler, klar, da arbeiten auch Menschen. Doch die haben bestimmt nicht manuell die Durchschnittsgehälter eingegeben. Da Sie anscheinend gleich beim Profi waren und ggf die DRV keine Chance hatte, die beanstandeten Sachen zu berichtigen, bin ich da aber Zwiegestalten. Mit Sicherheit ist für den Fragesteller der Termin in der Beratungsstelle zielführend.
Klausam 13.07.2024 | 15:28
Zitat von Der arme Ossi! anzeigenausblenden
Entschuldigung, dass die Ostdeutschen von der Spalterwährung D-Mark ausgeschlossen wurden und ihre Rentenbeiträge in Mark der Deutschen Notenbank zahlen mussten. War bei Ihren Großeltern sicherlich ähnlich, eingezahlt in Reichsmark, Rente in D-Mark! Lächerliche Leistungen? Ich habe in der DDR auch Akkord an der Drehbank gearbeitet und solche Spielchen, wie kein Material, ab in den Konsum zum Einkaufen, gab es nicht. Ich bin bis zur Rente im Beruf geblieben und signifikante Unterschiede in der Arbeitsintensität Ost/West hat es nicht gegeben. Ich musste hier wie dort ordentlich meine Arbeit machen!
KSCam 13.07.2024 | 15:29
Nette Story, aber wenig überzeugend. Aber seis drum - das nachzuprüfen (was haben eigentlich die vom VDK gemacht?) ist einfach. Entweder selbst die Zahlen im Versicherungsverlauf mit denen der jährlichen Jahresmeldungen (oder halt den Einträgen im DDR SV Buch) vergleichen. Oder mit den Unterlagen zur DRV Beratung - wenn man den Zahlenvergleich selbst nicht hinkriegt. Oder zum kostenpflichtigen privaten Rentenberater - der macht das dann für 300-500€. PS: was die Ausschmückung mit den beiden Kindern hier soll, weiß nur die gute Lillyfee - denn dass die Rente ohne die beiden Kinder geringer wäre, weiß doch jeder und die Ausschmückung mit Grundsicherung (oder ist Grundrentenzuschlag gemeint) tut doch nichts zur Sache. PS 2: Warum sind die ganzen Fehler nicht schon bei der Kontenklärung oder spätestens beim Rentenantrag nicht aufgefallen? Wahrscheinlich wieder mal viel Gedöhns um wenig oder nichts.
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