Hallo Jenny,
Sie sind verpflichtet, dem Rentenversicherungsträger die Aufnahme und den Umfang jeder Beschäftigung mitzuteilen. Dort wird dann geprüft, ob damit eine Besserung Ihrer Erwerbsfähigkeit verbunden ist, was zum Wegfall der Rente führen könnte. Dabei kommt es auf die medizinischen Umstände im Einzelfall an, sodass allein anhand der von Ihnen angegebenen Stundenzahl keine pauschale Aussage getroffen werden kann.