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Experten-Antwort

Rente teilweise Erwerbsminderung und Arbeit

von Jenny26.06.2024 | 10:00
210 Ansichten
4 Antworten

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Ich bekomme seit einigen Jahren die o.g. Rente. Die Hinzuverdienstgrenze halte ich ein. Nun bin ich aber an vier Tagen in der Woche genau sechs Stunden (wchtl. somit 24 Stunden) in meinem Bürojob, den ich auch vor der Rente ausgeübt habe, während der Rente berufstätig. Habe gehört, dass mein Leistungsvermögen unterhalb von sechs Stunden täglich für diese Rente liegen muss. Ist meine Berufstätigkeit schädlich? Immerhin arbeite ich insgesamt an nicht so vielen Stunden wie jemand der an fünf Wochenarbeitstagen 5 Stunden und 59 Minuten arbeitet.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jenny,

 

Sie sind verpflichtet, dem Rentenversicherungsträger die Aufnahme und den Umfang jeder Beschäftigung mitzuteilen. Dort wird dann geprüft, ob damit eine Besserung Ihrer Erwerbsfähigkeit verbunden ist, was zum Wegfall der Rente führen könnte. Dabei kommt es auf die medizinischen Umstände im Einzelfall an, sodass allein anhand der von Ihnen angegebenen Stundenzahl keine pauschale Aussage getroffen werden kann. 

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3 Antworten

Vzam 26.06.2024 | 10:10
Das ist wieder mal unverständlich! Wer 5:59 arbeiten kann, schafft auch 6:01,auch wenn es rechnerisch drunter ist, wenn Sie mit 4 Tagen fast eine 5-Tage - Woche mit 6 Stunden täglich arbeiten, sollte die Erwerbsminderung tatsächlich hinterfragt werden. Aber das entscheidet die DRV, der Sie Ihre Tätigkeit in Zeit und Umfang zu melden haben!
Kritischam 26.06.2024 | 10:34
Das klären Sie mit Ihrer DRV-Sachbearbeitung. Vielleicht sollten Sie das mal vorab zum Beispiel mit dem VdK oder SoVD besprechen, was Sie wann wie melden bei der DRV . Die "genau 6 Stunden" in der Vergangeheit sind kritisch für die teilweise EM-Rente. Die Regeln sind klar: bei "teilweiser EM-Rente UNTER 6 Stunden". Weiterhin müssen Sie natürlich wahrheitsgemäße Angaben gegenüber der DRV machen. Die Hinzuverdinestgrenze ist übrigens in diesem Zusammenhang nicht relevant. Sie dürfen auch deutlich mehr verdienen, nur wird dann die EM-Rente eben gekürzt. Aber die dauerhaft "UNTER 6 Stunden" sollten Sie schon einhalten. Neu seit diesem Jahr: zur Arbeitserprobung dürfen Sie auch maximal 6 Monate 6 Stunden oder mehr arbeiten.
-°-am 26.06.2024 | 10:34
"bei einem berücksichtigten Leistungsvermögen von täglich weniger als sechs Stunden" https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-…
Deutsche Rentenversicherung
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