Hallo Anne L.,
über den monatlichen Sterbedatenabgleich erhält der Rentenversicherungsträger Kenntnis vom Tod Ihres Vaters. Trotzdem würde ich Ihnen raten, eine Sterbeurkunde an die zuständige DRV oder den Renten Service der Post zu senden. Sollte eine Witwe vorhanden sein, könnten Sie bei der Post die Auszahlung des Sterbevierteljahres beantragen.