Wenn Sie freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse sind, gilt Folgendes:
Bei freiwilligen Mitgliedern, die Rente beziehen und daneben noch eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausüben, werden für die Beitragsberechnung sowohl die Rente als auch das Arbeitsentgelt und ggf. Versorgungsbezüge, ein Arbeitseinkommen sowie alle s o n s t i g e n Einnahmen zugrunde gelegt.
Soweit dies insgesamt zu einer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Beitragsmehrbelastung des Rentners führt, zahlt der Rentner statt des Beitragsanteils aus der Rente nur den Beitragszuschuss des Rentenversicherungsträgers an die Krankenkasse.