Rentenabschläge für Altersrenten wurden zum 01.01.1992 eingeführt. Diese Regelung wurde mit Wirkung zum 01.01.2001 auf Erwerbs-, Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten übertragen.
Der Hauptgrund dass es Abschläge bei Ihrer Rente gibt, ist dass dies schlicht und einfach gesetzlich so geregelt ist, dass man Abschläge hat wenn man vorzeitig in Rente geht.
Und diese Gesetze bestehen schon seit vielen Jahren.
Was haben Sie in der Realität davon wenn man Ihnen die Gesetzesbegründung für Rentenabschläge nennen würde?
PS: Freund google kann da sicher helfen.
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