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Experten-Antwort

Rente und Abschläge

von Franky Alt16.08.2018 | 16:53
365 Ansichten
6 Antworten
Guten Tag, ich hoffe, dass mir jemand helfen kann. Gibt es Gründe, dass es Abschläge auf meine Rente gibt? Danke. mfg

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.08.2018 | 09:11

Rentenabschläge für Altersrenten wurden zum 01.01.1992 eingeführt. Diese Regelung wurde mit Wirkung zum 01.01.2001 auf Erwerbs-, Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten übertragen.

5 Antworten

Juppam 16.08.2018 | 16:59
Ist der Mond aus Käse? Ein paar Details würden nicht schaden, wenn man Fragen stellt.
Fortitude one am 16.08.2018 | 17:07
Hallo Franky Alt, Abzüge gibt es zum Beispiel, wenn die Altersrente vorzeitig in Anspruch genommen wird. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat, den die Rente vorzeitig beansprucht wird. Es gibt allerdings Obergrenzen für den maximalen Abschlag. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
KSCam 16.08.2018 | 18:03
Der Hauptgrund dass es Abschläge bei Ihrer Rente gibt, ist dass dies schlicht und einfach gesetzlich so geregelt ist, dass man Abschläge hat wenn man vorzeitig in Rente geht. Und diese Gesetze bestehen schon seit vielen Jahren. Was haben Sie in der Realität davon wenn man Ihnen die Gesetzesbegründung für Rentenabschläge nennen würde? PS: Freund google kann da sicher helfen.
memyselfam 17.08.2018 | 09:15
@ines: das betrifft immer nur die neurentner, nicht die bestandsrentner. und ist so geregelt
Inesam 17.08.2018 | 08:25
KSC schrieb

Der Hauptgrund dass es Abschläge bei Ihrer Rente gibt, ist dass dies schlicht und einfach gesetzlich so geregelt ist, dass man Abschläge hat wenn man vorzeitig in Rente geht.

Und diese Gesetze bestehen schon seit vielen Jahren.

Was haben Sie in der Realität davon wenn man Ihnen die Gesetzesbegründung für Rentenabschläge nennen würde?

PS: Freund google kann da sicher helfen.

Und warum wird dann gesetzlich es neuerdings so geregelt das die Abschläge verringert werden bei Neuzugängen? Oder wie soll man es sonst bezeichnen das die Zurechnungszeiten in letzter Zeit immer weiter erhöht wird. Das ist doch ungerecht gegenüber den nicht berücksichtigten Erwerbsminderungsrentnern. Ist das wirklich gesetzlich gewollt so geregelt?
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