Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Rente und arbeite weiter Berchnung Punkte

von Werner196102.07.2025 | 06:17
229 Ansichten
4 Antworten
Hallo, Ich beziehe Rente (GdB 50 konnte ich 8 Monate früher gehen. 01.12.2024. (-2,4%). Nun arbeite ich 2025 , 3 Tage 18 Std./Woche. Es wird Rentenbeitrag von der Firma gezahlt. Werden die Punke zu den bestehenden Punken zugerechnet? z.B. 61,0000 Pkte. x Rentenwert.. Jetzt kommen nochmal 0,4491 Pkte für bis 7/2025 dazu. Nach Adam Riese 61,4491 x Rentenwert 7/2024 bis 7/2025. Multipliziert Rentenwert 7/2024 bis 7/2025 =39,32 €. Nun bin ich ja früher in Rente gegangen 2,4% Abschlag (oder x 0,976). wird das gegegerechnet? MFG Werner1961

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.07.2025 | 11:40

Hallo Werner1961,

 

Wenn Sie nach Rentenbeginn weiter einer Beschäftigung nachgehen, die mehr als geringfügig ist, sind Sie auch nach Beginn Ihrer Altersrente weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Das heißt, die aus der Beschäftigung resultierenden Entgeltpunkte werden zu Ihren bereits bestehenden Entgeltpunkten hinzugerechnet, unabhängig davon, dass Sie mit Abschlägen in Rente gegangen sind. Das bedeutet :

 

Ihre bisherigen Entgeltpunkte ( z.B . 61,0000 Entgeltpunkte ) bleiben bestehen. Die jetzt durch Ihre nach dem Rentenbeginn abgeleistete Beschäftigung hinzutretenden Entgeltpunkte- hier die 0,4491 Entgeltpunkte- kommen dann zu den bisherigen Entgeltpunkten dazu, das heißt sie werden zu den bis zum Rentenbeginn bestehenden Entgeltpunkten von 61,0000 Entgeltpunkten addiert. Die Summe ( hier dann : 61,4491) wird mit dem aktuellen Rentenwert von 40, 79 Euro multipliziert und dies ergibt dann Ihre aktuelle Bruttorente.

 

Wichtig ist hierbei, dass die bei Rentenbeginn am 01.12.2024 angefallenen Rentenabschläge in Höhe von 2,4 %, wegen der vorzeitigen Renteninanspruchnahme dauerhaft bestehen bleiben, also auch für die Entgeltpunkte, die Sie durch Ihre Arbeit nach Rentenbeginn hinzugewonnen haben. Dennoch erhöht sich die Rente durch die Beschäftigung und die hierdurch eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge natürlich in Abhängigkeit von Ihrem Bruttoverdienst. Allerdings, der Abzug von 2,4 % für Ihre Rente insgesamt, bleibt bestehen. Denn die Abschläge werden in Abhängigkeit vom Rentenbeginn immer auf die Gesamtrente angewendet, egal, wann die Entgeltpunkte erworben wurden.

 

Sollten Sie nach der Regelaltersgrenze auch weiterhin beschäftigt bleiben wollen, werden allerdings Rentenversicherungsbeiträge durch Ihren Arbeitgeber nicht mehr automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt, da Sie ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. 

 

Hier haben Sie aber ein Wahlrecht. Wenn Sie durch Beschäftigung neben Ihrer Altersrente auch nach Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze Ihre Altersrente erhöhen wollen, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber dann  schriftlich mitteilen. Der Arbeitgeber wäre dann nach Ihrer Mitteilung weiterhin verpflichtet, Rentenversicherungsbeiträge für Sie in die gesetzliche Rentenversicherung abzuführen.

 

Wir empfehlen Ihnen auch, bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation und gegebenenfalls weiter gehende Fragen zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Rentenschmiedam 02.07.2025 | 06:21
Bei Erreichen der Regelaltersgrenze werden Ihnen die nach dem AR-Beginn geleisteten Beiträge bei Ihrer Rente gutgeschrieben. Sie werden diese Berechnung abwarten müssen. Mit besten Grüßen
Mondkindam 02.07.2025 | 06:55
Der Zuschlag, den Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze aus den Beiträgen nach Beginn Ihrer Altersrente erhalten ist ohne Abschlag.
Werner1961am 03.07.2025 | 14:23
Experte/in schrieb

Hallo Werner1961,

 

Wenn Sie nach Rentenbeginn weiter einer Beschäftigung nachgehen, die mehr als geringfügig ist, sind Sie auch nach Beginn Ihrer Altersrente weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Das heißt, die aus der Beschäftigung resultierenden Entgeltpunkte werden zu Ihren bereits bestehenden Entgeltpunkten hinzugerechnet, unabhängig davon, dass Sie mit Abschlägen in Rente gegangen sind. Das bedeutet :

 

Ihre bisherigen Entgeltpunkte ( z.B . 61,0000 Entgeltpunkte ) bleiben bestehen. Die jetzt durch Ihre nach dem Rentenbeginn abgeleistete Beschäftigung hinzutretenden Entgeltpunkte- hier die 0,4491 Entgeltpunkte- kommen dann zu den bisherigen Entgeltpunkten dazu, das heißt sie werden zu den bis zum Rentenbeginn bestehenden Entgeltpunkten von 61,0000 Entgeltpunkten addiert. Die Summe ( hier dann : 61,4491) wird mit dem aktuellen Rentenwert von 40, 79 Euro multipliziert und dies ergibt dann Ihre aktuelle Bruttorente.

 

Wichtig ist hierbei, dass die bei Rentenbeginn am 01.12.2024 angefallenen Rentenabschläge in Höhe von 2,4 %, wegen der vorzeitigen Renteninanspruchnahme dauerhaft bestehen bleiben, also auch für die Entgeltpunkte, die Sie durch Ihre Arbeit nach Rentenbeginn hinzugewonnen haben. Dennoch erhöht sich die Rente durch die Beschäftigung und die hierdurch eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge natürlich in Abhängigkeit von Ihrem Bruttoverdienst. Allerdings, der Abzug von 2,4 % für Ihre Rente insgesamt, bleibt bestehen. Denn die Abschläge werden in Abhängigkeit vom Rentenbeginn immer auf die Gesamtrente angewendet, egal, wann die Entgeltpunkte erworben wurden.

 

Sollten Sie nach der Regelaltersgrenze auch weiterhin beschäftigt bleiben wollen, werden allerdings Rentenversicherungsbeiträge durch Ihren Arbeitgeber nicht mehr automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt, da Sie ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. 

 

Hier haben Sie aber ein Wahlrecht. Wenn Sie durch Beschäftigung neben Ihrer Altersrente auch nach Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze Ihre Altersrente erhöhen wollen, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber dann  schriftlich mitteilen. Der Arbeitgeber wäre dann nach Ihrer Mitteilung weiterhin verpflichtet, Rentenversicherungsbeiträge für Sie in die gesetzliche Rentenversicherung abzuführen.

 

Wir empfehlen Ihnen auch, bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation und gegebenenfalls weiter gehende Fragen zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Vielen Herzlichen Dank für die schnelle und gute Antwort, jetzt weiß ich bescheid. Also Danke an das gesamte TEAM Grüße Werner1961
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026