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Rente und Arbeiten

von Detlef29.06.2023 | 09:24
193 Ansichten
3 Antworten
Ein freundliches Hallo.. Folgender fiktiver Fall.. Er 64 Jahre in Rente seit Dez.2022 als besonders langjährig Versicherter. Zur Zeit noch auf Arbeit , mit Minijob 520 € ..Jetzt Angebot bekommen auf Midijob mit 80 Std...Lohnsteuerkl. 1 Nun stellt sich die Frage , welche Abzüge würden da aufkommen...Das komplette Programm wie Arbeitslosenversicherung , Krankenkasse Rentenversicherung usw.? Oder gibt es da eine Regelung die die eine oder andere ausschließt.? Z.b behauptet der evtl. Arbeitgeber , dass alles komplett wie regulär Beschäftigt abgezogen wird.. Hier wird die Aussage bezweifelt , Arbeitslosenversicherung bei Rentner ? MfG.

2 Antworten

HiergibtsKekseam 29.06.2023 | 09:44
Der "potentielle" Arbeitgeber hat Recht. Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, muss bis zum Erreichen seiner persönlichen Regelaltersgrenze von seinem Gehalt aus nichtselbständiger Arbeit sämtliche Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, also Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Bei Erreichen der Regelaltersgrenze und Weiterarbeit muss dann keine Arbeitslosenversicherung mehr bezahlt werden, bei der Rentenversicherung kann man frei wählen ob ja oder nein. Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze wäre es sicher sehr sinnvoll, statt der Vollrente eine Teilrente in Höhe von 99,99 Prozent zu beantragen, um sich zum Beispiel bei einer längeren Krankheit seinen Anspruch auf Krankengeld zu erhalten. Dabei ist dann aber auch noch zu prüfen, ob eine solche Teilrente sich negativ auf eine ggf. vorhandene Betriebsrenten-Auszahlung auswirkt (ggf. hilft es dann manchmal, mindestens einen Monat die Vollrente zu beziehen und erst dann in die Teilrente zu wechseln, damit die Beteriebsrente auch dauerhaft ausgezahlt wird und eben nicht erst bei Beginn der Vollrente).
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