Hallo Johanna Schäfer,
vor Erreichen der Regelaltersgrenze unterliegen Altersrentner in einer Beschäftigung, die mehr als geringfügig ausgeübt wird, in allen Zweigen der Sozialversicherung weiterhin der Pflichtversicherung. D.h. Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitragsanteile werden fällig. Natürlich nur in Höhe des Arbeitnehmeranteils.
Darüber hinaus erfolgt auch noch der Steuerabzug vom Gehalt. Die Rente ist dann später ggfs. im Rahmen der Steuererklärung durch den Rentner nachzuversteuern.