Hallo Eleonore,
soweit sich Ihre Frage auf einen eventuellen Rückforderungsanspruch der Krankenkasse beziehen sollte, muss ich Sie leider an Ihre zuständige Krankenkasse verweisen. Im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung ist es leider nicht möglich, Fragen zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung zu beantworten.
Ungeachtet dessen sollten Sie sich aber auch individuell von Ihrem Rentenversicherungsträger über die Möglichkeit des Bezugs einer Teilrente beraten lassen. Hintergrund: Der Bezug einer Altersrente als Vollrente schließt - im Gegensatz zum Bezug einer Teilrente - den Anspruch auf Krankengeld prinzipiell aus. Diese Fragestellung sollten Sie letztlich auch bei der Beratung durch Ihre zuständige Krankenkasse zum Anspruch auf Krankengeld bei ggf. rückwirkender Beantragung einer Altersrente „im Auge behalten“.