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Experten-Antwort

Rente und Beschäftigung in Vollzeit mit Krankengeld

von Eleonore27.12.2023 | 10:55
226 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin bis Ende 2023 in Vollbeschäftigung angestellt und habe Rente ab 01.01.2023 beantragt. Leider musste ich 11 Tage Krankengeld in 11/2023 beziehen. Nun könnte ich rückwirkend bereits ab 10/2023 abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte beantragen, da die Hinzuverdienstgrenze weggefallen ist. Welche Nachteile können mir dabei entstehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Eleonore,

 

soweit sich Ihre Frage auf einen eventuellen Rückforderungsanspruch der Krankenkasse beziehen sollte, muss ich Sie leider an Ihre zuständige Krankenkasse verweisen. Im Rahmen dieses Forums  zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung ist es leider nicht möglich, Fragen zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung zu beantworten.

 

Ungeachtet dessen sollten Sie sich aber auch individuell von Ihrem Rentenversicherungsträger über die Möglichkeit des Bezugs einer Teilrente beraten lassen. Hintergrund: Der Bezug einer Altersrente als Vollrente schließt - im Gegensatz zum Bezug einer Teilrente - den Anspruch auf Krankengeld prinzipiell aus. Diese Fragestellung sollten Sie letztlich auch bei der Beratung durch Ihre zuständige Krankenkasse zum Anspruch auf Krankengeld bei ggf. rückwirkender Beantragung einer Altersrente „im Auge behalten“.


 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Königam 27.12.2023 | 10:59
Wenn die Frage auf das Krankengeld abzielt, müssen Sie die Auswirkungen des rückwirkenden Rentenbezugs auf das Krankengeld mit der zuständigen Krankenkasse abklären. Das ist keine Frage zu der die Rentenversicherung Stellung bezieht.
Rückfrageam 27.12.2023 | 11:08
Haben Sie die Rente zum 01.01.2024 beantragt? Denn wenn Sie seit 01.01.2023 berentet sind, kann kein nachträglicher Wechsel stattfinden. Wenn aber die Rente zum 01.01.2024 beginnen soll (reguläre Altersrente?), sollten sie den Wechsel schnellstmöglich der DRV mitteilen. Fragen zu Leistungen der KK müssten Sie allerdings dort stellen.
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