Hallo, Christina Nowak,
bei einem Rentenbeginn ab 2009 werden Zeiten der Schul- oder Hochschulausbildung nicht mehr bewertet. An schulischen Ausbildungszeiten können sich einzig Zeiten der der Fachschulausbildung rentensteigernd auswirken.
Sofern die fragliche Zeit in Ihrem Versicherungsverlauf bereits vollständig angerechnet und zutreffend als Fachschulausbildung gekennzeichnet ist, kann keine günstigere Bewertung erfolgen, auch nicht nach Vorlage des Zeugnisses.
Die Bewertung der Zeiten in der ehemaligen DDR erfolgt anhand der im Sozialversicherungsausweis eingetragenen Entgelte (ggfs. unter Berücksichtigung der FZR).
Nur wenn keine Verdienstangaben vorhanden sind und Zeiten daher anhand von Tabellen mit fiktiven Entgelten bewertet werden müssen, ist Ihre persönliche Qualifikation und die Art der ausgeübten Tätigkeit relevant.
Allerdings ist der Deutschen Rentenversicherung in Ihrem Fall offenbar Ihre Qualifikation bereits bekannt, da sie als Fachschulausbildung im Versicherungsverlauf vermerkt ist.