Hallo Hallavare,
Wenn Sie vorzeitig in Rente gehen und Abschläge von 13 % in Kauf nehmen, bleiben diese Abschläge grundsätzlich lebenslang bestehen. Wenn Sie jedoch nach Rentenbeginn weiterarbeiten und weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung leisten, können Sie Ihre Rente dadurch erhöhen. Die zusätzlichen Beiträge führen zu einer jährlichen Neuberechnung der Rente, wodurch sich ein Zuschlag ergibt, der die Rente anhebt. Dieser Zuschlag wird automatisch ermittelt und muss nicht extra beantragt werden.
Ihre Weiterarbeit kann somit die Rentenhöhe steigern, reduziert jedoch nicht direkt den festgelegten Abschlag von 13%, sondern erhöht die Rente dann durch zusätzliche, durch die Beschäftigung neben der Rente erworbene Entgeltpunkte.
Wir empfehlen auch, dass Sie hierzu bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären und die für Sie optimalen Gestaltungsmöglichkeiten zu erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung