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Experten-Antwort

Rente und gleichzeitig weiterarbeiten

von Hallavare16.03.2025 | 11:08
203 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich überlege zum erst möglichen Zeitpunkt in Rente zu gehen was einen Abschlag von 13% bedeutet. Aus betrieblichen Gründen werde ich noch auf eine gewisse Zeit weiterarbeiten Punkt erhöht diese Weiterarbeit und die daraus gezahlten Rentenbeiträge meine Rente oder ist der Abzug von 13% dann fest?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hallavare,

 

Wenn Sie vorzeitig in Rente gehen und Abschläge von 13 % in Kauf nehmen, bleiben diese Abschläge grundsätzlich lebenslang bestehen. Wenn Sie jedoch nach Rentenbeginn weiterarbeiten und weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung leisten, können Sie Ihre Rente  dadurch erhöhen. Die zusätzlichen Beiträge führen zu einer jährlichen Neuberechnung der Rente, wodurch sich ein Zuschlag ergibt, der die Rente anhebt. Dieser Zuschlag  wird automatisch ermittelt und muss nicht extra beantragt werden.

 

Ihre Weiterarbeit kann somit die Rentenhöhe steigern, reduziert jedoch nicht direkt den festgelegten Abschlag von 13%, sondern erhöht die Rente dann durch zusätzliche, durch die Beschäftigung neben der Rente erworbene Entgeltpunkte.

 

Wir empfehlen auch, dass Sie hierzu bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären und die für Sie optimalen Gestaltungsmöglichkeiten zu erfahren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Rentenerhöhungam 16.03.2025 | 14:30
Der Abzug von 13 Prozent bleibt für Ihre bisherige Rentenzahlung für immer. Bei Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze werden die Entgeltpunkte, die Sie seit dem vorgezogenen Rentenbeginn erwirtschaftet werden, zu einer Erhöhung Ihrer Rente führen. Auf diese neuen Entgeltpunkte fällt dann aber kein Abschlag an.
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