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Experten-Antwort

Rente und Grundsicherung?

von sonnenschein08.11.2021 | 17:54
65 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag wenn man eine unbefristete Erwerbsminderungsrente bezieht kann man einen Anspruch zusätzlich auf Grundsicherungsleistungen haben. Wie berechnet sich diese? Kann man auch einzelne Leistungen zum Beispiel für Wohnung und Heizung beantragen? Das Gesamteinkommen, da verheiratet beträgt ca 90 T Euro im Jahr. Könnte ich einen Anspruch haben? Vielen Dank für eine Erklärung

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Sonnenschein,

die Deutsche Rentenversicherung ist ein Sozialleistungsträger und kein Sozialhilfeträger.

Daher ist der Antrag auf Grundsicherung, den Sie auch im Internet finden, beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Zu dem entsprechenden Antrag finden Sie auch Erläuterungen, ob und wann Sie Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben.

Im Übrigen stimmen wir den Ausführungen der User zu.

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5 Antworten

KSCam 08.11.2021 | 18:02
Nein, bei einem Familieneinkommen von 90.000 € werden Sie kaum Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben. Aber da diese Frage ohnehin nicht die DRV betrifft, wundere ich mich zwar darüber wie man auf so eine Idee überhaupt kommen kann - verweise aber an die örtlichen Sozialämter, die diese Ansprüche zu prüfen haben.
KSCam 08.11.2021 | 18:17
Sorry, aber im 1. Absatz dieses Links steht doch ganz deutlich, dass der Antrag beim örtlichen Sozialhilfeträger zu stellen ist. Aber wenn Sie das nicht hören wollen, schreiben Sie halt an die DRV und erwarten in Ruhe die Antwort, dass "wir nicht zuständig sind" und Sie sich ans örtliche Sozialamt wenden sollen.
Uschiam 08.11.2021 | 18:36
Dem Rentenbescheid einer EM-Rente auf Dauer liegt eine eine Info bei, dass ergänzende GruSi - Leistungen möglich sind,egal wie hoch die Rentenzahlung ausfällt, denn die Prüfung und Beantragung obliegt nicht der DRV. Sie weist nur darauf hin. Allerdings entsprechen die monetären Grenzen nahezu identisch dem Alg 2 Rahmen, nur halt ohne Arbeitsvermittlung. Eine weitere Option wäre Wohngeld, aber auch hier sind monetäre Grenzen gesetzt. Mit Ihrem genannten Familieneinkommen sind Sie jedoch alles andere, als bedürftig.
W°lfgangam 08.11.2021 | 19:14
Hallo Sonnenschein, die DRV fügt JEDEM Rentenbescheid die Info'/Antrag auf etwaige Grundsicherungsleistungen bei, wenn die Höhe der Rente rd. 900 (?) € nicht überschreitet ...rein vorsorglich, um über diese ergänzenden Sozialleistungen zu informieren <- und im dort genannten Sozialamt vor Ort diesen Leistungsanspruch überprüfen zu lassen. Die weitere Einkommenssituation /Familieneinkommen /Unterhaltsansprüche gegen Ehegatten ist dabei nicht bekannt, deswegen auch der Hinweis, das ggf. im Sozialamt dann punktgenau überprüfen zu lassen/dort den Antrag zu stellen. Und nein, bei 90T gemeinsames Einkommen liegen Sie 'etwas' oberhalb der 'Bedürftigkeitsgrenze' für die Grundsicherung, wie auch für die 'Grundrente' ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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