Hallo User Sonnenschein,
die Deutsche Rentenversicherung ist ein Sozialleistungsträger und kein Sozialhilfeträger.
Daher ist der Antrag auf Grundsicherung, den Sie auch im Internet finden, beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Zu dem entsprechenden Antrag finden Sie auch Erläuterungen, ob und wann Sie Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben.
Im Übrigen stimmen wir den Ausführungen der User zu.