Hallo User Sonnenschein,
die Deutsche Rentenversicherung ist ein Sozialleistungsträger und kein Sozialhilfeträger.
Daher ist der Antrag auf Grundsicherung, den Sie auch im Internet finden, beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Zu dem entsprechenden Antrag finden Sie auch Erläuterungen, ob und wann Sie Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben.
Im Übrigen stimmen wir den Ausführungen der User zu.
Nein, bei einem Familieneinkommen von 90.000 € werden Sie kaum Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben.
Aber da diese Frage ohnehin nicht die DRV betrifft, wundere ich mich zwar darüber wie man auf so eine Idee überhaupt kommen kann - verweise aber an die örtlichen Sozialämter, die diese Ansprüche zu prüfen haben.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.