Hallo Karli,
Grundlage zur Berechnung des Hinzuverdienst ist das Einkommen aus Gewerbebetrieb (Jahreseinkommen) geteilt durch 12.
Möglich wäre auch eine monatliche Gegenüberstellung mit zweimaligem Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze (maximal doppelte Hinzuverdienstgrenze).
Hierzu muss aber ein monatlicher Einzelnachweis des Einkommens geführt werden.