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Experten-Antwort

Rente und Krankengeldbezug

von KurtS05.10.2011 | 11:45
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4 Antworten

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Hallo liebes Forum, habe folgendes Anliegen: Ich beziehe eine halbe EM-Rente seit vorigem Jahr und stehe noch in einem Teilzeit-Beschäftigungsverhältnis. Aufgrund der Verschlechterung meines Gesundheitszustandes habe ich am 1.8.2011 einen Antrag auf volle EM-Rente gestellt. Seit 5 Monaten bin ich arbeitsunfähig krankgeschrieben und bekomme Krankengeld von der Krankenkasse. Sollte meinem Antrag auf volle EM-Rente stattgegeben werden und ich beispielsweise ab 1.8.2011 die volle Rente erhalten würde, müsste ich dann das seit 1.8.2011 erhaltene Krankengeld zurückzahlen oder wie wird dies gehandhabt? Mein Beschäftigungsverhältnis würde ja dann auch ab diesem Zeitpunkt enden oder ? Vorab schon Danke für Eure Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo KurtS,

ab Beginn der Rente wegen voller Erwerbsminderung ist der Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen. Das den Betrag der Rente übersteigende Krankengeld darf von der Krankenkasse nicht zurückgefordert werden. Geregelt ist dies in § 50 Abs. 1 Satz 2 SGB V. Der Rentenversicherungsträger wird die anfallende Nachzahlung einbehalten und die Krankenkasse zur Bezifferung des Erstattungsanspruchs auffordern.

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3 Antworten

Alfredam 05.10.2011 | 15:12
Bei Zuerkennung einer EM-Rente endet nur dann das Arbeitsverhältnis autaomatisch, wenn dies explicit iso m Arbeits und/ioder Tarifvertrag steht - sonst nicht ! Dies ist z.b. im öffentlichen Dienst der Fall, aber recht selten in der privaten Wirtschaft. Sonst bedarf es immer einer Kündigung ( Vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer ) um dieses zu beenden. Auch ist eine Beendigung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages im beiderseitigen Einvernehmen möglich. Da hierbei aber regelmässig seitens der Arbeitgeber dann versucht wird den Arbeitnehmer " über den Tisch zu ziehen " , sollte man vor Abschluss einen Aufhebungsvertarges in jedem Fall einen Anwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen. Das hat schon machen vor einer bitteren Enttäuschung bewahrt und noch dazu tausende von Euos im Rahmen eine Abfidung bzw. Ausgleichszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes eingebracht. Oberste Regel : NIE einen Aufhebungsvertrag ohne Rechtsanwalt aushandeln, geschweige denn abschliessen. Vor lalem wenn man viele viele Jahre in einem Betrieb beschäfitgt ist/war.
Alfredam 05.10.2011 | 17:40
Dies ist z.b. im öffentlichen Dienst der Fall
Und auch da nur bei voller, unbefristeter EM-Rente. Selbst im öD wurde von der Personalabteilung versucht, mich bereits vor der Entscheidung über die Rente loszuwerden, um die Stelle wieder besetzen zu können. Man braucht leider oft starke Nerven, die man in der Situation nicht unbedingt hat.
Ja natürlich. Im Öffentlichen Dienst kommt es nur bei einer vollen und unbefr. EM-Rente zur automatischen Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses. Das ist natürlich ein Nachteil in dem Fall wenn man im ÖD arbeitet. Dann ist der Arbeitsplatz futsch ohne jegliche finanzielle Abfindung. In der freien Wirtschaft ist das ja oftmals reine Verhandlungssache oder bei Einlegung einer Kündigungsschutzklage und einem sich dann anschließendem Klageverfahren Sache des Gerichts ob man noch eine Abfindungszahlung bekommt. Darum wie gesagt alles über einen Rechtsanwalt laufen lassen. Ist wirklich am besten. Nur so kann man sicher sein keine Fehler zu begehen und spart außerdem noch die eigenen Nerven..
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