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Experten-Antwort

Rente und Krankenversicherungsbeiträge

von F. Schmitt26.04.2017 | 08:50
1022 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich bin als selbständiger Erwerbstätiger bei der KV freiwillig versichert und nun auch als Rentner in der KVDR pflichtversichert. Hätte das nicht anders sein müssen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo F. Schmitt,

wir empfehlen Ihnen, sich zur Klärung der Angelegenheit an Ihre Krankenkasse zu wenden.

Sofern Sie freiwillig versichert sind, erhalten Sie von der Rentenversicherung auf Antrag einen Zuschuss zur Krankenversicherung. In diesem Fall dürften keine Beiträge von Ihrer Rente einbehalten werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Tausendschönam 26.04.2017 | 09:08
Wie Sie als Rentner Krankenversichert sind, prüft nicht die Rentenversicherung, sondern die Krankenkasse. Allgemeine Informationen erhalten Sie in der Broschüre rentner und Ihre Krankenversicherung http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… für individuelle Fragen, empfehle ich Ihnen sich mi Ihrer Krankenkasse in Verbindung zusetzen.
Privatam 26.04.2017 | 09:27
Seien Sie doch froh. Privat als Rentner das ergibt hohe Beiträge.
Werner67am 26.04.2017 | 12:27
Meinen Sie damit, dass Ihnen von der Rente Pflichtbeiträge abgezogen werden und dass Sie gleichzeitig aufgrund einer parallel laufenden selbständigen Tätigkeit freiwillige Beiträge zahlen? Dann stimmt wirklich was nicht und Sie sollten mit der Krankenkasse sprechen, dass diese die korrekten Daten an die Rentenversicherung übermittelt.
Manuelam 26.04.2017 | 14:08
Die Rentenversicherungsträger stehen mit den Krankenkassen mit einem elektronischen Meldesystem in Verbindung. Wenn eine Rente beantragt wird, meldet die RV diesen Rentenantrag auch der KK. Die KK meldet dann i.d.R innerhalb von 3 Wochen zurück ob Versicherungspflicht aufgrund des Rentenbezugs besteht und somit Beiträge von der Rente einzubehalten sind. Wenn die Rückmeldung von der KK zum Zeitpunkt der Bescheiderteilung noch nicht erfolgt ist, kommt es auch mal vor. dass vorläufig (sicherheitshalber) Beiträge einbehalten werden. Sobald dann die Meldung der KK kommt, dass keine Versicherungspflicht besteht, werden die Beiträge ausgezahlt und ggf. der Beitragszuschuss zur freiwilligen Versicherung bewilligt. Wie das nun bei Ihnen genau aussieht kann Ihnen nur der Sachbearbeiter (bei telefonischem Kontakt) oder ein Mitarbeiter einer Auskunfts- und Beratungsstelle sagen.
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