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Experten-Antwort

Rente und Krankheit

von Liese15.08.2019 | 14:32
189 Ansichten
8 Antworten

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Ich bin zur Zeit arbeitslos.Die Arbietslosigkeit würde bis zum Beginn meiner Rente für besonders langjährig Versicherte fortdauern, konkret ab 03/2020. Mir fehlen aber noch 7 Monate um abschlagsfrei in Rente gehen zu dürfen. Mit einem Minijob ab 08/2019 würde ich die fehlenden Monate noch "auffüllen" können. Wenn ich in dieser Zeit krank werde und die Krankeit würde sich bis zum Erreichen meiner Rente hinziehen, würden ggf. diese Monate auch als Anrechnungsmonate gelten?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 15.08.2019 | 17:22

Hallo Liese,

Zeiten, in denen Krankengeld bezogen wird, das der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt, zählen auch für die Wartezeit von 45 Jahren mit.

Experten-Antwortam 16.08.2019 | 10:22

Der Bezug von Krankengeld ist grundsätzlich eine Pflichtbeitragszeit (§ 3 S. 1 Nr. 3 SGB VI).

6 Antworten

Lieseam 16.08.2019 | 09:51
Danke für die schnelle Antwort. Krankheit als Anrechnungszeit/Wartezeit verstanden. Was ist mit den Beitragszeiten für die Rentenversicherung? Zählt da eine evtl. Krankheit auch auch als Beitragszeit?
Schuss nach hintenam 16.08.2019 | 10:33
"Auffüllen" durch "Krankheit" kann aber ein Kündigungsgrund sein.
Rentenschmiedam 16.08.2019 | 12:37
Hallo, wusste gar nicht, dass man in einem Minijob, auch wenn er versicherungspflichtig ist, einen Anspruch auf Krankengeld erwirbt. Stimmt das? Mit besten Grüßen
Lilly09am 16.08.2019 | 13:34
Guten Tag, werden bei der Berechnung der Altersrente, die Krankheitstage während meiner Arbeitsjahre rausgerechnet? Oder vielleicht die Tage die man über sechs Wochen krank war? Danke für Antwort Lilly09
Feliam 19.08.2019 | 11:13
Bei einem Minijob besteht kein Anspruch auf Krankengeld, ggf. aber besteht ein Anspruch auf Krankengeld durch das noch parallel bezogene Alogeld. Ist ein Tag im Monat mit einer Beitragszahlung aus dem Minijob oder aus Krankengeld belegt, zählt dieser Monat für die 45 Jahre mit.
Tippsiam 03.09.2019 | 01:46
Es besteht aber zunächst einmal ein Anspruch auf Lohnfortzahlung (nach vier Wochen "Wartezeit") "Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Ist Ihr Minijobber infolge unverschuldeter Krankheit oder einer medizinischen Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme arbeitsunfähig, hat er Anspruch darauf, dass Sie ihm seinen regelmäßigen Verdienst bis zu sechs Wochen weiterzahlen. Sie müssen seinen Verdienst für die Tage zahlen, an denen Ihr Minijobber ohne Arbeitsunfähigkeit arbeiten müsste i . Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht erst nach vier Wochen der Beschäftigung." Weitere Informationen zu MiniJob https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/02_…
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