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Experten-Antwort

Rente und Lohn beziehen?

von Früh56er09.06.2020 | 12:53
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8 Antworten

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Bin 1956 geboren mit Lehre 49 Jahre im Beruf seit 01.06.20 in Rente Habe den Arbeitgeber nur über den Rentenantrag nicht über den Termin 1.6. informiert? Wann muß ich spätestens einen Auflösungsvertrag stellen.Muß ich dem Arbeitgeber jetzt schon Bescheid geben das ich Offiziell schon Rentner bin? Habe eine Information das ich bis ende diesen Jahres,wegen Corona mehr dazu Verdienen kann? Rente und bis Ende des Jahres weiter Arbeiten?

Antworten vom Expertenteam

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Früh56er,

den Ausführungen von Schade und senf-dazu schließen wir uns an.

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7 Antworten

Früh56eram 09.06.2020 | 13:40
Zuerst Danke für die Antwort. Im Arbeitsvertrag steht:" Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Ablauf des Monats,in dem der Mitarbeiter das gesetzliche Renteneintrittsalter vollendet,durch Erwerbsunfähigkeit oder durch Kündigung". Somit müßte ich doch, bei Einhaltung der Kündigungsfrist nach meiner Entscheidung z.B. am 30.November 2020 aufhören können?
Schadeam 09.06.2020 | 13:29
Ob, wie und wann Sie Ihrem Arbeitgeber Bescheid sagen sollen, wollen oder müssen ist zunächst mal nicht Angelegenheit der DRV. Das ist Arbeitsrecht - und dafür ist dieses Forum nicht der richtige Ort nachzufragen. Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag oder den Tarifvertrag der für Sie gilt. Dort könnte (muss aber nicht!) drin stehen dass das Arbeitsverhältnis dann endet wenn Altersrente bezogen wird. Richtig ist dass der Zuverdienst zunächst mal kein Problem darstellt, weil Sie dieses Jahr - ausnahmsweise wegen Corona - ab Rentenbeginn bis zu 44.590 Euro neben der vollen Rente zuverdienen dürfen. Sofern Ihre Personalabteilung von der Rente nichts weiß wird dort möglicherweise der KV Beitrag nicht richtig erfasst und auch bei etwaiger Kurzarbeit könnte es bei Vollrentnern zu Problemen kommen. Eigentlich regelt man/frau dies alles bevor die Rente beantragt wird. :)
senf-dazuam 09.06.2020 | 14:08
Zitat von Früh56er anzeigenausblenden
Hallo Früh56er, auf der rechten Seite finden Sie den Rentenbeginnrechner, wenn Sie da das Geburtsdatum eingeben, spuckt er ihnen u.a. den Beginn der Regelaltersrente aus. Dieser Zeitpunkt ist vermutlich mit "gesetzliche Renteneintrittsalter" gemeint. Sie sind dann 65 Jahre und 10 Monate alt. Wenn Sie nun vorzeitig in Rente gegangen sind, könnte das nicht automatisch zum Beendigen des Arbeitsvertrages führen. Die Hinzuverdienstgrenzen sind in diesem Jahr auch etwas höher ... passt also wohl auch. Nichtsdestotrotz ist das Arbeitsrecht, lassen Sie sich dazu von der Personalabteilung, dem Betriebsrat oder einem Anwalt ihres Vertrauens beraten. und ganz nebenbei: Aufhören können Sie immer, u.U. sogar fristlos.
Schadeam 09.06.2020 | 14:17
Ob Ihr AG mit "gesetzlichem Renteneintrittsalter" nun das Regelalter (65+10 Monate bei Jg 1956) meint oder was anderes braucht nicht im Forum diskutiert zu werden. Wissen wir alle nicht. Fragen Sie Ihr Lohnbüro oder einen Arbeitsrechtler..... Sie fragen ja auch nicht beim Friseur nach wie man Wurst herstellt, oder?
W°lfgangam 09.06.2020 | 22:04
Hallo Früh56er, es gibt AG, die 'pikiert' darauf reagieren, wenn Sie/als AN plötzlich nebenbei eine Rente neben Ihrer (ggf. vollen) Beschäftigung erhalten ..."der ist Rentner, der darf doch nicht mehr arbeiten!" ...einer der vielen Rentenirrtümer! (Ein Minijobber neben seiner Rente arbeitet doch auch, auch wenn sein Beschäftigungseinkommen 'etwas' kleiner ist) Das aber durchblickt ein durchschnittlicher AG/Mittelständler mit 'Volksschulabschluss' einfach nicht, die kapieren die fast 30 Jahre alte Rechtslage – was Rente und Hinzuverdienst anbelangt – noch immer nicht ;-) Und zusätzlich was sich vor 3 Jahren dazu geändert hat, speziell in diesem Jahr *) AG sind auch nur Menschen mit ggf. mäßiger Bildung, die die aktualisierte Rechtslage einfach nicht verstehen - was Rente und Hinzuverdienst/Beschäftigung betrifft, und was sich seit 01.07.2017 geändert (und bereits seit 1992 gilt!!) und in diesem Jahr entscheidend geändert hat. Daneben müssen Sie ihren AG natürlich informieren/zu welchem Zeitpunkt - unabhängig vom Beginn einer Ihnen zustehenden vorzeitigen Sozialleistung/Rente - Sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen/sprich: Kündigung *) Text hier ausdrucken und Ihrem AG vorlegen – und seine 'Sprachlosigkeit' abwarten ;-) ...wäre gern dabei *g Gruß w.
AtCam 11.06.2020 | 20:30
Das aber durchblickt ein durchschnittlicher AG/Mittelständler mit 'Volksschulabschluss' einfach nicht, die kapieren die fast 30 Jahre alte Rechtslage – was Rente und Hinzuverdienst anbelangt – noch immer nicht ;-) AG sind auch nur Menschen mit ggf. mäßiger Bildung, die die aktualisierte Rechtslage einfach nicht verstehen - was Rente und Hinzuverdienst/Beschäftigung betrifft, und was sich seit 01.07.2017 geändert (und bereits seit 1992 gilt!!) und in diesem Jahr entscheidend geändert hat. Mit dieser Aussage zeigen Sie Ihre ganze Unreife, wie Sie wissen sollten, haben diverse AG eine akademische Graduierung und/oder haben promoviert. Haben Sie was Vergleichbares vorzuweisen?
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