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Rente und Mieteinnahmen

von Michelle08.05.2007 | 08:45
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10 Antworten

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Muß man als Rentner seine Mieteinnahmen auch versteuern? Was ist wenn ich die Einnahmen nicht angebe beim Finanzamt

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es ist alleine Ihr Problem was Sie bei der Steuer angeben oder nicht!!

9 Antworten

Nixam 08.05.2007 | 09:18
Neben dem Bezug einer Rente sind auch Nebeneinkünfte wie Mieten etc. bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens hinzuzurechnen. Damit ergibt sich für Sie eine Verpflichtung, diese Mieteinkünfte bei der Steuer mit anzugeben. Sollten Sie erwischt werden, so droht eine Steuernachzahlung. Fragen zu Steuern beantwortet man Ihnen unter anderem im Steuerforum unter www.elster.de
Schadeam 08.05.2007 | 08:50
das ist keine Frage des Rentenforums. Wenn Sie Steuern, die anfallen, nicht zahlen, weil Sie die Einnahmen verschwiegen haben, ist es allein "Ihr Bier", wenn Sie erwischt werden. Was meinen Sie, warum nach Mieteinnahmen in der Steuererklärung gefragt wird, sicher nicht nur zum Spass?
§am 08.05.2007 | 08:51
Natürlich müssen Mieteinnahmen versteuert werden. Wenn Sie die Einnahmen nicht angeben, machen Sie sich strafbar. Und Sie wissen bestimmt, dass es in Deutschland nichts schlimmeres gibt als Steuerhinterziehung. Wenn es rauskommt, werden Sie Herrn Klar Gesellschaft leisten....
Baulöwe Schneideram 08.05.2007 | 12:20
michell, wer so betrügerische gedanken hat, gehört die rente 1jahr entzogen... auch der versuch...
Schiko.am 08.05.2007 | 16:01
Wie schon ausgeführt wurde sind mieteinnahmen auch steuerpflichtige einnahmen. Gekürzt um ab- setzbare beträge wie sich dies aus der anlage V ergibt. Wie bei zinsen gibt es hier noch zusätzlich be- günstigte beträge nach vollendung des 64. LJ. Den altersentlastungsbetrag, dieser gilt aber nur einmal je person für höhere zinsen als der freibetrag und der mieteinnahmen. Galt für das jahr 2005 noch 40% höchstens 1900 sind es für das jahr 2006 38,4% und höchstens 1824 euro. Auch dieser betrag verschwindet im jahre 2040. Ganz wichtig aber hierbei für ehepaare, dass der besitz auf beide namen eingetragen ist. Dadurch werden diese beträge zweimal berück- sichtigt. Natürlich gilt auch hier , übersteigt die nettomiete und der steuerpflichtige teil der rente nicht den grundbetrag von 7.664/ 15.328 led./vh. , fällt keine steuer an. Bei vermietung an eigene kinder werden miet- einnahmen nicht voll angerechnet. Mit freundlichen Grüßen.
Reginaam 08.05.2007 | 17:52
Was übrigens sowieso sehr unklug ist. Schließlich können die Finanzämter alle Kontenbewegungen einsehen. Oder wird die Miete in Naturalien bezahlt? ;)
Schiko.am 08.05.2007 | 18:19
Entschuldigung, dies müssen sie mir aber schon erklären. Das finanzamt kann die umsätze eines kontos einsehen. Meinen sie wohl die bank- konten des einzelnen kunden werden auch beim finanzamt geführt? MfG.
Heinericham 09.05.2007 | 08:39
Das Finanzamt hat die Möglichkeit die Kontobewegungen aller Konten im Verdachtsfall einzusehen.
Schiko.am 09.05.2007 | 09:21
Dies stimmt so nicht. Nur im rahmen einer steuer- fahndung und vorlage eines richtertlichen beschlusses ist dies zulässig. Sogar für die letzten zehn jahre. Der verdacht allein reicht eben nicht aus. Wäre ja auch schlimm, da wären ja alle hartz IV bezieher die bei antragstellung keine LV. nennen verdächtig. Nur durch die kontoumsätze könnte der gesetzgeber feststellen ob beiträge für eine versicherung vom konto des einzelnen abgebucht werden. Schlaue leute - und nicht wenige- meinen ja sogar der finanzabeamte kann mit computer diese buchungen und kontostände bei der bank einsehen. Können däten dies schon manche gerne wollen, aber möglich ist dies in dieser form bis jetzt auch technisch noch nicht möglich. Es gibt ja auch leute die der meinung sind, der bankangstellte kann das konto eines kunden bei einer anderen bank einsehen. Mit freundlichen Grüßen.
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