Hallo weinberger,
hier können wir als Rentenversicherung nicht weiterhelfen. Unterschreitet die Rentenhöhe die maßgeblichen Grenze, erhalten Sie in Ihrem Rentenbescheid automatisch Informationen über die vorhandenen Grundsicherungsleistungen und ein entsprechendes Antragsformular.
Ob Sie letztlich Grundsicherung beantragen, oder weiter Ihre Nebenbeschäftigung ausüben, müssen Sie selbst entscheiden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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