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Experten-Antwort

Rente und Pension

von Andreas16.01.2022 | 10:30
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Hallo, ich bin 1965 geboren von 1985-1995 war ich Angestellter (rentenversicherungspflichtig) von 1995-2030 Beamter (2030 werde ich 65 Jahre alt und gehe, da ich 45 Jahre in einem Beschäftigungsverhältnis stand, abschlagsfrei in Pension). Meine Frage: Erhalte ich bereits mit 65 Jahren meine "volle" Rente, d.h. werden die Jahre als Beamter auf einen vorzeitigen Rentenbeginn (nach 45 Jahren) angerechnet oder wird die Rente bei Beantragung zum 65. Lebensjahr pro Monat um 0,3 Prozent, d.h. insgesamt 7,2 Prozent, gekürzt? Vielen Dank und Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andreas,

wir schließen uns den Aussagen von "Siehe hier" und "W°lfgang an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Siehe hieram 16.01.2022 | 12:07
Hallo Andreas, um eine vorgezogene Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, müssen Sie außer dem für Ihren Jahrgang notwendigen Alter auch mindestens 35 Beitragsjahre erfüllt haben. Die Zeiten, in denen Sie wegen Ihres Beamtenstatus keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben zählen nicht mit dazu. Sie können also erst mit Regelrentenalter (also 2032) die gesetzliche Rente, die sich aus Ihren zehn Beitragsjahren ergibt, überhaupt beanspruchen. Diese dann aber abschlagsfrei. Einen schönen Sonntag und alles Gute!
W°lfgangam 16.01.2022 | 16:43
Hallo Andreas, in Ihrer Rentenauskunft - die Sie ab Alter 55 erhalten haben sollten *) - steht doch in Abschnitt "I: Altersrente für besonders langjährig Versicherte" klar drin, dass Sie die Wartezeit bis zur Regelaltersrente (67) nicht mehr erreichen können. Genau wie in Abschnitt "H: Altersrente für langjährig Versicherte" ebenso diese Altersrente mit 63 auch nicht möglich ist. Vor 67 geht da gar nichts mit gesetzlicher Altersrente. *) sollte Ihnen keine vorliegen, können Sie die hier online anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Gruß w. PS: Beamtenzeit = keine Rentenzeit -> Beitrag von @Siehe hier PPS: erwarten Sie mit 67 nicht, dass Sie neben der gesetzlichen Altersrente dann die volle Pension weiterhin erhalten ...die wird genau um die Höhe der Altersrente rasiert, Ihnen bleibt lediglich der Beitragszuschuss zur PKV - aber das hat Ihnen Ihre Dienststelle doch schon längst erklärt, nöö!? *g
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