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Experten-Antwort

Rente und Pension bei Schwerbehinderung

von Frankus21.09.2016 | 12:29
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Hallo Beitrags-/Anrechnugszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung 1972 - 2001 = 333 Monate = 27,75 Jahre Als Beamter seit 2001 tätig. Möchte in den Ruhestand als Schwerbehinderter (60%) 2021 mit dann 64 Jahren = 20 Jahre als Beamter. In meinem Rentenbescheid (DR) steht: Die Wartezeit für diese Rente (Altersrente für Schwerbehinderte) beträgt 35 Jahre. Es fehlen noch 87 Monate. Heißt dass, dass ich die Altersrente für Schwerbehinderte nicht nutzen darf und erst mit dem "normalen" Rentenalter in Rente gehen darf? Vielen Dank, Frank

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frankus,

der Antwort von =//= kann ich zustimmen.

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7 Antworten

=//=am 21.09.2016 | 13:18
Genau das heißt es. Für die vorzeitige Altersrente bräuchten Sie 420 Monate ( = 35 Versicherungsjahre, wobei für diese Altersrente auch Anrechnungszeiten auf die Wartezeit zählen). Sie können somit nur die Regelaltersrente in Anspruch nehmen. Wegen der Höhe der Anrechnung der Altersrente aus der gesetzlichen RV auf die Pension sollten Sie sich mit Ihrem Dienstherrn/Versorgungsträger in Verbindung setzen.
****am 21.09.2016 | 15:19
Hallo Frankus, wenn sie noch von 01.01.2016 bis 03.2023 ( 87 Monate) frw. Beiträge zahlen würden, könnten sie ab 01.04.2023 die AR für Schwerbehinderte erhalten, also ca. 2 Jahre vor erreichen der Regelaltersgrenze. Bitte beachten Freiwillige Beiträge dürfen nur bis zum 31.03. des Folgejahres gezahlt werden! Auf ihre Pension würde zwar die AR angerechnet werden, jedoch ohne den Anteil aus freiwilligen Beiträgen. Zusätzlich zur AR würde auch schon der Beitragszuschuss zu den Aufwendungen zur Privaten KV gezahlt werden in Höhe von 7,3% der Bruttorente. Die jährlich gezahlten freiwilligen Beiträge könnten sie für 2016 zu 82% (dieser Freibetrag steigt jährlich um 2%, liegt also 2023 bei 96 %) als sogenannte Beiträge zu Leibrentenversicherungen vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Dieser sogenannte Sonderausgabenabzug ist begrenzt (in 2015 ) für Ledige auf 22172.- und bei Verheirateten auf 44344 Euro. So uninterressant ist diese Möglichkeit nicht, oder?
W*lfgangam 21.09.2016 | 17:24
Hallo Frankus, vielleicht kommt eine Erhöhung des Ruhegehaltsatzes bis zur Regelaltersrente infrage: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14a.html Ggf. sind auch Rentenzeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten anrechenbar. Fragen Sie dazu bitte Ihren Dienstherrn und lassen sich mal eine Fiktivberechnung der Versorgung erstellen. Gruß w.
KPJMKam 21.09.2016 | 18:03
Hallo. Ich denke Du bist doch jetzt Beamter und krank. Wenn Du jetzt vom Dienstherrn wegen Dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand geschickt wirst bekommst Du doch eine Pension wegen Dienstunfähigkeit. Die ist zwar nicht hoch. Wenn Du aber noch keine Rente bekommst aber einen Anspruch hast wird das Ruhegehalt auf Antrag vorübergehend erhöht bis Beginn der Rente. Ich denke nur das solltst Du auch wissen aber vielleicht habe ich Dich ganz falsch verstanden.
Frankusam 22.09.2016 | 08:59
Ihr seid super Vielen Dank für die vielen qualifizierten Antworten und Ideen. Wenn sich auch einige nicht umsetzen lassen. Regelaltersgrenze beginnt am 01.01.23. Die Ideen zur Erhöhung des Ruhegehaltssatzes und zur freiwilligen Selbstversicherung im der gesetzlichen Rentenversicherung klingen vielversprechend. Einen Antrag auf Übernahme von ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten habe ich gestellt.Dauernde Dienstunfähigkeit ist noch kein Thema Hätte mich halt früher informieren müssen. Habe erwartet, dass die Beamtenzeit als Anrechnungszeit gilt (wie z.B. Schule, Uni, Arbeitslosigkeit, Alg II) Bin ziemlich enttäuscht über diese Regelung. LG an alle, Frank
=//=am 22.09.2016 | 10:05
Die Regelung, dass die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung asuf die Pension angerechnet wird, gibt es schon seit Jahrzehnten. :-) Deshalb lohnt sich m.E. auch nicht die Zahlung von 87 freiwilligen Beiträgen und ich habe diese nicht erwähnt.
Frankusam 22.09.2016 | 10:14
Hallo =//= Dass die Rente auf die Pension angerechnet wird war und ist mir bekannt. Ist ja auch richtig so. Mir geht es um einen vorzeitigen Ruhestand als Schwerbehinderter (mit 63 Jahren). Und der ist halt ohne die Rente nicht zu finanzieren. Mit Rente und Pension erreiche ich nicht die Obergrenze von 71,75%. Eine Aufstockung über freiwillige Beiträge zur DR wäre also zumindest zu überdenken.
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