1. Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) besteht die Möglichkeit diese Altersrente nach 45 Versicherungsjahren und bei vollendetem 63. Lebenjahr zum 01.07.2014 ohne Abschläge in Anspruch zu nehmen.
2. Aufgrund Ihrer Schilderung besteht außerdem die Möglichkeit Arbeitslosengeld I zu beanspruchen.
3. Ob die Rente oder das Arbeitslosengeld in Anspruch genommen wird sollte davon abhängig gemacht werden, welche Leistung höher ausfällt. Ist die Rentenzahlung höher oder das Arbeitslosengeld I. Außerdem werden durch den Bezug des Arbeitslosengeldes noch weitere Beitragszeiten erworben.
4. Sie sollten unverzüglich eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen, damit Ihnen die finanziellen Auswirkungen aufgezeigt werden können.
Nochmal der Reihe nach:
Wenn Sie 45 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben, dann haben Sie bereits ab dem 01.08.2014 einen Rentenanspruch ohne Abschlag (aufgrund der Neuregelung ab dem 01.07.2014).
Sie können jetzt:
a) sich arbeitslos melden bis 28.02.2015 und dann zum 01.03.2015 die Regelaltersrente nehmen
(so würde ich es machen, 1. Alo-Geld wahrscheinlich höher und die Rente ist geringfügig höher als zum 01.08.2014)
oder
b) die Altersrente für besonders langjährige zum 01.08.2014 nehmen (auch abschlagsfrei!!)
Der Rentenartfaktor ist bei beiden Renten gleich hoch und abschlagsfrei sind beide Renten auch!!!
8-)
Nach 45 Jahren kann ich ab 65 ohne Abzüge gehen, dann kommen die 3 Monate nicht mehr dazu.
Was ist mit dem Rentenfaktor ? Welche Auswirkung hat das? Und mit der Kohle,- für viele ist 10,- E bis 20,-E pro Monat auch VIEL.
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