Mit dem Übertrag von Rentenanwartschaften zum Zeitpunkt der Scheidung (Urteil) werden aus diesen übertragenen Ansprüchen eigene Ansprüche Ihrer Mutter, wann Ihr Vater in Rente gehen kann, ist nicht maßgebend. Bei jeder Rente Ihrer Mutter werden diese Anwartschaften hinzugerechnet.