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rente und schwanger

von werdender Vater24.11.2007 | 08:10
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9 Antworten
hallo zusammen, meine frau und ich bekommen nächstes Jahr ein baby. meine frau wird 3 jahre erziehungsurlaub in anspruch nehmen. während dieser zeit zahlt sie keine beiträge in die Rentenversicherung ein. werden ihr diese jahre auf der grundlage ihrer bisherigen beiträge angerechnet? oder wirkt sich der erziehungsurlaub negativ auf die rente aus? vielen dank für ihre hilfe vom werdenden vater:-)

9 Antworten

Schiko.,am 24.11.2007 | 09:26
Ja und Nein! Hat ihre frau vorübergehend kein sozialversicherungs pflichtiges einkommen, fliesen auch keine rentenbei- beiträge, deshalb keine entgeltpunkte. Aber, für das baby werden drei jahre KEZ. angerechnet. Dafür dem rentenkonto auch drei entgeltpunkte gutge- schrieben und rechnerisch 3 x 26,27 euro 78,81 rente mehr später verrechnet. Dies entspricht einen rechnerischen wert von 17.604 gesamtbeitrag bei derzeit 19,90 % beitragssatz. Mit freundlichen Grüßen.
werdender Vateram 24.11.2007 | 17:10
vielen dank für die nachricht. leider kann ich die 26,27 mit keinem wert vergleichen, der sich ergeben hätte, wenn meine frau keinen erziehungsurlaub hätte. gibt es eine quelle wo ich das nachrechnen kann?
werdender Vateram 24.11.2007 | 17:17
danke schiko, heißt das, würde meine Frau keine 3 jahre erziehungsurlaub nehmen, müsste sie, um 78,81 rente zu bekommen, in den drei jahren rentenversicherungsbeiträge in höhe 17.604 EURO einzahlen? uns geht es darum, ob wir noch eine zusätzliche versicherung abschließen (haben schon welche), um keine einbußen bei der rente durch den erziehungsurlaub hinnehmen zu müssen. grüße
Kurtam 24.11.2007 | 17:49
1 EP entspricht einem Jahresbrutto on 29488 Euro
Karl-Heinricham 24.11.2007 | 19:59
Ihre Frau bekommt die 3 Jahre KEZ und damit die drei 3 EP grundsätzlich immer. Wenn sie nicht daheim bleibt sondern arbeiten geht bekommt sie die Punkte zu den eigenen Beiträgen, max. aber bis zur Bemessungsgrenze.
Schiko.am 24.11.2007 | 20:01
Aber nein, so schlimm ist es nicht, bei arbeits- einkommen zahlt ja der arbeitgeber den hälfte- beitrag von 9,95%. Natürlich, würde die frau gleich wieder arbeiten ändert dies nichts an den drei entgeltpunkten fürs kind Neben dem finanziellen wirkt sich die geburt auch noch auf die wartezeit für die spätere rente aus. Wollte auch nur mal positiv herausstellen, dass der staat auch für geburten nach 1991 was getan hat. Meine frau erhält für die kinder-alle geburten vor 1992- je kind 26,27. Fassen sie dies bitte aber nicht als jammern oder gar neid auf, wollte dies hier nur wieder mal in erinnerung rufen. M fG.
Schiko.,am 24.11.2007 | 22:10
Habe soeben erst ihre frage bezüglich 26,27 ge- lesen. Erlaube mir dehalb etwas genauer auszu- holen. Grundlage ist einerseits die bemessungsgrenze, aber auch der jährlich von der regierung festge- legte- vorläufig errechnete durchschnittsver- dienst - aller beschäftigten. Für 2006 63.000 bemessung und 29.304 als durch- schnittsverdienst Für 2007 ebenfalls 63.000 und vorläufig ( 31.12.07) festgelegte durchschnittsverdienst von 29.488. Der betrag 63.000 und 29.488 besagt, verdient je- mand 2007 63.000, dies gilt auch bei 70.000-, sind maximal 2,1365 EP.( entgeltpunkte erreichbar). Rechnerisch, 63.000 verdienst : 29488 = 2,1365 höchstmögliche entgeltpunkte und 56,13 RW. ( 26,27 x 2,1365). . Betrug der sozialversicherungspflichtige verdienst 2007 exakt 29488: 29488 ergibt sich 1 EP.und 26,27 rentenwert.Verdient die frau 27.488: 29488 sind es 0,9322 EP. x 26,27 nur 24,49 renten zuwachs. Als rentenwert für 1 EP. galt bis 30.6.07 26,13 euro, durch 0,54 % rentenerhöhung seit 1.7.07 26,27( 26,13 + 14 cent.) . Erhöht sich die rente durch jährliche anpassung um insgesamt 5,00 % bis 2015 kommen zu 26,27 1,31 euro hinzu ( 26,27 5% 1,31) beträgt der rentenwert für einen EP. 27,58 x 3 = 82,74 rente statt ursprünglich 78,81 euro. Im klartext, die entgeltpunkte provitieren von jeder rentenerhöhung. Haben sie weitere fragen, beantworte ich diese gerne,auch wenn manch besonders begabten dies auf den wecker geht. Mit freundlichen Grüßen.
werdender vateram 25.11.2007 | 13:10
hallo schiko, vielen dank für die ausführlichen informationen. ich fasse aus den vorstehenden beiträgen zusammen: - die entgeltpunkte für drei jahre erhält meine frau auch dann, wenn sie nach einem jahr wieder arbeiten geht (beitrag von kurt)? - sofern meine frau vor dem erziehungsurlaub mehr als die ca 29.488 verdient hat, verliert sie entgeltpunkte in höhe der differenz zu ihrem jetzigen gehalt? vielen dank für ihre geduld. Die "arroganz der vemeindlich intelligenten" hier im chat, beeindruckt mich nicht :-) Grüße vom werdenden Vater
Mitleseram 26.11.2007 | 07:28
Genauso ist das. Die Ausführungen von Schiko sind richtig. Wenn Ihre Ehefrau vor Beginn der Kindererziehungszeit mehr als die genannten 29.488,-- Bruttojahresentgelt verdient hat(dann hatte sie ja mehr als 1 EP pro Jahr erhalten), dann hat Sie während der 3-jährigen KEZ eben ein bisschen Einbußen.(weil eben pro Jahr nur 1,0000 EP (bis auf 4 Stellen hinter dem Komma anerkannt werden!). Sich aber der in Deutschland üblichen Mentalität anzuschliessen, sich gegen diese EP-Minderung privat rentenzuversichern, ist Geldverschwendung. Hat Ihre Frau etwa eine Lebensversicherung laufen oder private Rentenversicherung und will Sie diese nur wegen DIESER KLEINEN FINANZIELLEN EINBUSSE privat höherversichern? Das ist doch Geldverschwendung! Eine Erhöhung der LV oder privaten RV kostet Ihnen zuviel Provision! Also lassen Sie das! Ihr aufmerksamer Mitleser
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