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Experten-Antwort

rente und selbständige tätigkeit

von de castro-Peulen05.03.2013 | 09:04
1106 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe als Honorarkraft an einer Musikschule gearbeitet. Das heißt, nur die Steuern wurden abgezogen und die Rentenbeiträge,bzw die Beiträge zur Kranken-Pflegeversicherung habe ich über die Künstlersozialkasse abgeführt. Nun bin ich seit 10 Monate Rentnerin und habe meine Stunden so reduziert, dass ich knapp unter 400 Euro verdiene. Der Vertrag als Honorarkraft läuft weiter. Ich nehme an,die 400 Euro sind frei, da ich eine geringfügige Beschäftigung ausübe, egal ob das ein Minijob ist oder eine Beschäftigung als Honorarkraft ist. Wie sieht es aus mit der Krankenkasse? Muß ich diese Summe bei der Steuererklärung angeben? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bzgl. Fragen zum Krankenversicherungsrecht und zu Fragen zum Steuerrecht bleibt Ihnen tatsächlich nur die Frage bei dem entsprechenden Fachstellen (Krankenkassen, Finanzamt/Steuerberater).

Diese Fragen können von der Deutschen Rentenversicherung nicht abschließend oder verbindlich beantwortet werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 05.03.2013 | 09:18
Ob die Krankenhasse sich für die Selbständigkeit interessiert, klären Sie bitte mit Ihrer Kasse. Steuerfragen richten Sie an Finanzamt oder Steuerberater. Für beides ist die DRV nicht der richtige Ansprechpartner.
Deutsche Rentenversicherung
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