Auszug aus der Broschüre Informationen zum Steuerrecht: „Der Besteuerungsanteil der Hinterbliebenenrente, die einer Versichertenrente folgt, hängt vom Rentenbeginn der Versichertenrente des Verstorbenen ab. Wenn eine Hinterbliebenenrente ohne vorherige Versichertenrente gezahlt wird, ist der tatsächliche Rentenbeginn maßgebend.“ Der Besteuerungsanteil der eigenen Rente ist vom Jahr des Rentenbeginns abhängig. Somit sind die unterschiedlichen Besteuerungsanteile korrekt.
Sagen Sie hier doch wie Sie es meinen, Bemerkungen zur Steuer waren doch immer Sünden, ja
sogar oft nicht geduldet von vielen die sich hier bewegen, obwohl dies nur Wiedergaben
aus Fachbüchern waren.
MfG.
Ist dies keine Steuerberatung?????
MfG.
Nein! Hier werden nur Grundlagen aber keinerlei individuelle Zahlen genannt. Kapert K.S.?
Was meinen Sie genau mit kapert K.S.?Ist dies keine Steuerberatung????? MfG.Nein! Hier werden nur Grundlagen aber keinerlei individuelle Zahlen genannt. Kapert K.S.?
Ist dies keine Steuerberatung?????
MfG.[/quote]
Nein! Hier werden nur Grundlagen aber keinerlei individuelle Zahlen genannt. Kapert K.S.?[/quote]
Was meinen Sie genau mit kapert K.S.?
Konny Schaumschläger.Nein! Hier werden nur Grundlagen aber keinerlei individuelle Zahlen genannt. Kapert K.S.?Was meinen Sie genau mit kapert K.S.?
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