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Rente und Steuern ?

von Knut6001.07.2012 | 13:01
2384 Ansichten
8 Antworten
Hallo Bin 60 Jahre und beziehe EM Rente ( 1200 Euro ) Jetzt möchte ich mir meine Riesterente auf einen Schlag auszahlen lassen, da bei mir nur eine Minirente gezahlt würde. Angespartes Kapital inkl. Zulagen ca. 8000 Euro. Ich habe sonst keine Einnahmen. Muß ich etwa auch noch Steuern davon zahlen ? Habe einen GDB von 60.

8 Antworten

KSCam 01.07.2012 | 13:21
Fragen Sie dazu einen Steuerberater oder das Finanzamt. Was die Wurst kostet fragen Sie doch auch nicht beim Schuster!
Knut60am 01.07.2012 | 15:33
Nachtrag von Knut60 Voraussetzungen für die komplette Auszahlung: nicht vor dem 60 Lebensjahr und der Bezug einer Riesterrente unter ca.26 Euro. Und bei einem Kapital von 8000 Euro kommt leider oder zum Glück nicht mehr raus.
Knut60am 01.07.2012 | 15:40
Kleinbetragsrente nennt das sich, und die Rente darf den Berag von 25,55 Euro nicht übersteigen.
Knut60am 01.07.2012 | 15:22
Hallo Schiesßl Konrad Natürlich kann ich mir die Riesterrente auf einen schlag auszahlen lassen. Wenn die monatliche Riesterente nur ca. 26 Euro beträgt ( also Minirente ) kann ich mir die Rente ohne das man mir die Zulagen streicht komplett auszahlen lassen. Ich sehe aber, das viele angehende Riesterentner davon nichts wissen. Also ist das auch ein Thema für dieses Forum. Welchem Rentner bringt schon eine kleine Renten von 26 Euro und weniger etwas ? So kann ich jetzt schon davon profitieren, andere können ja bis zum 85 Lebensjahr warten, denn so lange dauert es bis der Riesterentner von den staatlichen Zulagen profitiert. Bis 85 bekommt ja nur das raus was man auch eingezahlt hat. Ob das mit der Versteuerung hier ins Forum gehört, darüber läßt sich streiten.
Mitleseram 02.07.2012 | 08:12
Knut60 schrieb

Kleinbetragsrente nennt das sich, und die Rente darf den Berag von 25,55 Euro nicht übersteigen.

Der von Ihnen genannte Grenzwert für Riester-Kleinbetragsrenten beträgt 1 % der Bezugsgröße, derzeit also 26,25 EUR. Insoweit ist eine "unschädliche" Auszahlung des Kapitals bei Rentenbeginn möglich, aber das wußten Sie ja bereits vorher. Ob und in welcher Höhe hierfür Steuern zu zahlen sind, ist immer eine sehr individuelle Angelegenheit, die sie ausschließlich mit ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt abklären können. Niemand hier im Forum kennt ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse im Jahr der Auszahlung, sei es Familienstand, Lohn/Gehalt, Rente, Zinsen, Mieten/Pachten, möglicherweise liegt auch eine selbständige Tätigkeit vor (z.B. bei einer Photovoltaikanlage auf dem Dach) usw., dies alles geht auch ausser Ihnen und den mit ihrer Steuererklärung vertrauten Personen und Organisationen nichts an.
DarkKnight RVam 10.07.2012 | 07:35
Hallo Knut60, sollten Sie verheiratet sein, zusammen veranlagt werden und keine weitere steuerpflichtigen Einnahmen neben der Rente und der ausgezahlten Riester-Rente haben, dann dürften Sie den Steuerfreibetrag (16.008 Euro bei Zusammenveranlagung) nicht überschreiten! Wie "Mitleser" aber schon geschrieben hat, ist eine 100%tige Aussage nicht möglich.
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